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Mietpreisbremse kommt 2015Ausnahmen inklusive

Die Begrenzung für Mieten in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt kommt. Für Neubauten und umfassende Sanierungen soll sie jedoch nicht gelten.

Umfassende Sanierung? Ausbau eines Dachgeschosses in Berlin-Friedrichshain. Bild: dpa

BERLIN afp | Die Mietpreisbremse ist beschlossene Sache. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und die Fraktionsspitzen erzielten am Dienstagmorgen eine entsprechende Einigung, wie das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin mitteilte. Damit dürfen Mieten in Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt künftig nur noch höchstens zehn Prozent höher als die ortsübliche Vergleichsmiete sein. Die Mietpreisbremse soll laut Maas in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.

„Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. Dazu soll die Mietpreisbremse einen Beitrag leisten“, erklärte Maas. 30- bis 40-prozentige Mietsteigerungen in einigen Ballungsgebieten seien „einfach inakzeptabel“. Um Investitionen in den Wohnungsmarkt zu fördern, soll die Mietpreisbremse nicht für umfassende Modernisierungen und Neubauten gelten.

Ursprünglich war geplant, die Mietpreisbremse nur bei Erstvermietung und nur auf einen Fünf-Jahreszeitraum begrenzt für Neubauten auszusetzen. Mit der Neuregelung verspricht sich die Koalition Anreize für Neubau-Investitionen.

Außerdem soll bei Maklerkosten künftig das sogenannte Bestellerprinzip gelten, wie Maas weiter mitteilte. Danach gilt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat.

Gleichzeitig hat nach Informationen der Zeitung das Kanzleramt dem Plan von Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) für einen wieder einzuführenden unbegrenzten Heizkostenzuschuss für sozial Schwächere vorläufig gestoppt. Beide Projekte, sowohl den Heizkostenzuschuss als auch die Mietpreisbremse, hatte die SPD angestoßen.

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4 Kommentare

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  • Das Gesetz geht voll am Bedarf vorbei, schließlich können dadurch auch nicht mehr Leute in gefragter Lage wohnen, als vorher. Das Einzige, was wirklich helfen würde, wäre, mehr Orte zu beliebten Wohngegenden zu machen, z.B. durch gute regionale Infrastruktur.

  • Die Sache mit den Maklerkosten war schon lange überfällig. Begrenzung auf maximal 10% über der "ortsüblichen Vergleichsmiete" klingt erstmal gut. In der Praxis ist aber gerade die "ortsübliche Vergleichsmiete" ein recht dehnbarer Begriff. Außerdem werden besonders von Bruchbuden-Vermietern die "ortsübliche Vergleichsmiete" und die 10% absehbar als Mieterhöhungsgarantie aufgefasst werden. Diesbezüglich bleibt das Gesetz einfach viel zu vage.

    • @Rainer B.:

      Das Problem mit den Maklerkosten ist, dass es um einen Aufwand bzw. um Kosten geht, die "pro Mieterwechsel" anfallen. Das hat zwei Konsequenzen:

       

      Erstens, dass dies irgendwie pauschal auf die Miete geschlagen wird, was es unterm Strich für den Mieter nicht biliger macht.

       

      Zweitens, dass man an Kurzzeitmieter - z.B: Studenten, insbesondere Gaststudenten - nicht oder nur noch mit Aufpreis vermieten möchte.

      • @DerKommentator:

        Sie tun ja gerade so, als könnte man nicht auch ohne Makler vermieten. Mit dem neuen Gesetz sind Maklergebühren selbstverständlich auch nicht mehr - wie bisher - umlagefähig.