Änderung des Asyl- und Bleiberechts: Einladen, einsperren oder abweisen

Die Reform des Bleiberechts für langjährig Geduldete soll am Freitag beschlossen werden. Doch mit ihr werden auch die Haftgründe erweitert.

Das ist leider nur fast richtig. Bild: dpa

BERLIN taz | Am Freitag soll der Bundestag beschließen, wonach Migrantenorganisationen seit Jahren verlangen: eine Amnestie für langjährig Geduldete. Über 35.000 Menschen leben seit mehr als fünf Jahren mit unklarem Aufenthaltsstatus in Deutschland. Sie haben kein Recht, hier zu sein, abschieben kann der Staat sie aber nicht. Im Koalitionsvertrag versprachen CDU und SPD eine „Perspektive“, sprich: ein Bleiberecht für sie.

Nach dem Willen des Innenministeriums soll es nun – anders als in früheren Fällen – eine stichtags- und altersunabhängige Bleiberechtsregelung geben. Wer mehrere Jahren in Deutschland gelebt und sich gut integriert hat, könnte dadurch ein Aufenthaltsrecht erhalten.

Doch das Gesetz, in das diese Regelung verpackt ist, nennt sich nicht zufällig Aufenthaltsbeendigungsgesetz. Es gibt den Ausländerbehörden die Möglichkeit, Geduldeten ein sogenanntes Aufenthaltsverbot zu erteilen – etwa, weil sie nicht ausgereist sind, obwohl sie dazu verpflichtet waren. So können die Ausländerbehörden sie von der Bleiberechtsregelung ausschließen – auch wenn das Bundesinnenministerium in der Gesetzesbegründung versichert hat, dass die Klausel nicht so gedacht ist.

Als minderjährige Flüchtlinge eingereiste junge Erwachsene werden in der Regel kein Bleiberecht beantragen können, selbst wenn sie eine Ausbildung absolvieren oder studieren, fürchten Kritiker. Denn die meisten von ihnen werden mit 21 Jahren noch keine vier Jahre Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Dies ist jedoch eine der Voraussetzungen für den Erhalt des Bleiberechts. Vor allem aber schafft das Gesetz die Möglichkeit, Flüchtlinge massenhaft einzusperren.

Haft schon nach der Einreise

Das soll in Zukunft schon allein dann möglich sein, wenn sie aus einem anderen EU-Staat eingereist sind, statt dort ein Asylverfahren abzuschließen. Oder wenn sie zur unerlaubten Einreise viel Geld an einen Schleuser bezahlt oder Dokumente vernichtet haben. Im Juni hatte der Bundesgerichtshof moniert, dass Deutschland Flüchtlinge, die aus anderen EU-Staaten gekommen sind, in Abschiebehaft nehme, bevor sie zurückgeschoben werden. Damals ging es um die Zeit direkt vor einer Abschiebung. Mit dem neuen Gesetz ist Haft nun schon nach der Einreise möglich.

Das Bundesinnenministerium hatte nach scharfer Kritik dem Vorwurf widersprochen, es wolle massenhaft Flüchtlinge in Haft nehmen. De Maizière sagte, durch die neue Bleiberechtsregelung würden Zehntausende Menschen begünstigt. Das Gesetz habe „eine einladende und eine abweisende Botschaft“.

Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke hält dagegen: „Es handelt sich um die übliche ungenießbare Mischung: rechtliche Verbesserungen für diejenigen, die als nützlich erachtet werden, verschärfte Bedingungen, Haft und Abschiebungen für alle unerwünschten Flüchtlinge.“

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