Koalition plant Führerscheinentzug: Lappen weg bei Straftat
Union und SPD wollen ab 2016 bei Steuerdelikten oder Ladendiebstahl den Führerschein entziehen. Grüne finden das verfassungsrechtlich „höchst bedenklich“.
BERLIN afp | Die große Koalition plant einem Zeitungsbericht zufolge, dass Straftätern bereits ab 2016 für Vergehen wie Steuerdelikte oder Ladendiebstahl der Führerschein entzogen werden kann. Justizminister Heiko Maas (SPD) solle einen entsprechenden Gesetzentwurf in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorlegen, berichtete die Rheinische Post (Samstagsausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise. Ein Sprecher des Justizministeriums wollte diesen Zeitplan jedoch nicht bestätigen.
Union und SPD hatten bei der Klausur ihrer Fraktionsvorstände am Donnerstag in Göttingen das Vorhaben bekräftigt, das Fahrverbot im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht zu verankern. „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen“, heißt es bereits im Koalitionsvertrag.
„Mit dem Fahrverbot wollen wir eine Ergänzung zur Haft- und Geldstrafe einführen“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thomas Strobl (CDU), am Samstag. „Davon versprechen wir uns, dass gerade jüngere Täter von Straftaten eher abgeschreckt werden.“ Denn wenn der Führerschein weg sei, werde eine Strafe „viel unmittelbarer spürbar“, als wenn eine Geldbuße abgestottert oder gar von anderen bezahlt werde. „Dann bleibt die Karre mal stehen – und das spürt man dann schon“, sagte der CDU-Politiker.
Die Grünen kritisieren die Pläne nicht nur als ungerecht, sondern auch als „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. Anders als die Geldstrafe, deren Höhe sich an dem Einkommen des Verurteilten orientiere, könne das Fahrverbot nicht schuldangemessen ausgestaltet werden, warnte die Sprecherin der Grünen-Fraktion für Rechtspolitik, Katja Keul.
Umsetzung geprüft
„Was für einen Lehrling auf dem Lande existenzbedrohlich wirken kann, belastet einen Bewohner einer mit öffentlichen Verkehrsmitteln versorgten Metropolregion wenig“, sagte sie. Freiheitsstrafe und Geldstrafe seien als strafrechtliche Sanktionen auf die individuelle Schuld des Straftäters hin ausgestaltet „und dabei muss es auch bleiben“. Auch die taz kritisierte das Vorhaben bereits 2013 als „Vorschreibewahn der deutschen Politik“.
Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, dass eine Umsetzung der Pläne geprüft werde. Den in der Rheinischen Post genannten Zeitplan und eine Einführung der schärferen Regeln schon im kommenden Jahr wollte er jedoch nicht bestätigen.
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