Richterbund zu Führerscheinentzug: Nicht mehr alle vor dem Gesetz gleich
SPD und Union wollen den Entzug des Führerscheins als Sanktion für Kleinkriminelle einführen. Der Deutsche Richterbund hält das für eine schlechte Idee.
BERLIN afp | Das von Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen vereinbarte Fahrverbot als Strafe für Kleinkriminelle stößt beim Deutschen Richterbund auf Ablehnung. „Wenn eine Strafe nicht jeden treffen kann, weil nicht jeder einen Führerschein hat, wären nicht mehr alle vor dem Gesetz gleich“, sagte Stefan Caspari, Mitglied der Großen Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes, dem Münchner Merkur. Dies würde einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz bedeuten.
Auch sei fraglich, ob das Fahrverbot zu vollstrecken wäre, sagte Caspari. „Bei einer Haftstrafe wird der Verurteilte im Zweifel gefasst, eine Geldstrafe wird eingetrieben. Doch ob sich jemand an ein Fahrverbot hält, lässt sich kaum überprüfen“, sagte der Richter der Zeitung.
Die Pläne von Union und SPD, den Entzug des Führerscheins auch als Sanktion für Straftaten wie Diebstahl einzuführen, waren am Donnerstag bekannt geworden. „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen“, heißt es im Koalitionspapier der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz.
Die Idee wird vor allem in der Union schon länger diskutiert, ist bei Juristen allerdings umstritten. Bislang kann ein Fahrverbot nur verhängt werden, wenn es einen Zusammenhang zwischen Straftat und Fahren gibt.
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