: Bonhoeffer-Todesurteil aufgehoben
■ Landgericht Berlin rehabilitiert endgültig den evangelischen Theologen sowie vier weitere Widerstandskämpfer
Berlin/Hannover (epd) – Das Landgericht Berlin hat festgestellt, daß die Nazi-Todesurteile gegen Dietrich Bonhoeffer und vier weitere Widerstandskämpfer bereits durch ein bayerisches Landesgesetz aus dem Jahr 1946 aufgehoben sind. Damit wurden der Pfarrer und seine Mitstreiter im Widerstand gegen den Nationalsozialismus 51 Jahre nach ihrer Hinrichtung endgültig rehabilitiert. Die Anregung kam von einer Gruppe von Studierenden und ProfessorInnen aus Hannover (vgl. taz vom 18. Juli).
Das Gericht setzte sich damit von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ab, der den Richter und den Ankläger der fünf Widerstandskämpfer 1956 vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen und die Nazi-Urteile als „rechtsgültig“ anerkannt hatte. Lediglich Ankläger Walter Huppenkothen war zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden, weil er es versäumt hatte, die Urteile vom Reichssicherheitshauptamt in Berlin formal bestätigen zu lassen.
Bonhoeffer, Admiral Wilhelm Canaris, Generalmajor Hans Oster, Hauptmann Ludwig Gehre und Heeresrichter Karl Sack waren am 8. April 1945 im bayerischen Konzentrationslager Flossenbürg von einem Standgericht zum Tode verurteilt worden. Den Befehl gab das Reichssicherheitshauptamt und letztlich Adolf Hitler. Richter war SS-Sturmbannführer Otto Thorbeck aus Nürnberg, Ankläger SS-Standartenführer Huppenkothen, Beisitzer der Lagerkommandant Kögl. Einen Verteidiger gab es nicht. Die fünf Widerstandskämpfer wurden am 9. April 1945 erhängt.
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