Schutz des Demorechts

■ Bundesverfassungsgericht fällt Entscheidung gegen polizeiliche Auflagen

Berlin (taz) – In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Schutz von Demonstrationen gegen Auflagen von Polizei und Verwaltungsgerichten verbessert. Die Richter hoben eine Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem Jahr 1994 auf, das eine Kundgebung gegen den Autoverkehr auf der Berliner Oberbaumbrücke untersagt hatte.

Als Begründung für das Verbot diente Polizei und OVG damals ein anonymes Schreiben, in dem sich „Anti-Auto-Autonome“ dazu bekannten, einen Bagger unweit der Brücke demoliert zu haben. Schlußfolgerung von Polizei und OVG: Bei der Demo sei ähnliches zu befürchten. Das BVerfG hingegen entschied, daß anonyme Schreiber und Demo-Anmelder nicht in einen Topf geworfen werden dürften. Das Verbot der Kundgebung sei ein Verstoß gegen das in Artikel 8 (Grundgesetz) garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit. Hannes Koch

Aktenzeichen 1 BvR 2311/94