piwik no script img

Schutz des Demorechts

■ Bundesverfassungsgericht fällt Entscheidung gegen polizeiliche Auflagen

Berlin (taz) – In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Schutz von Demonstrationen gegen Auflagen von Polizei und Verwaltungsgerichten verbessert. Die Richter hoben eine Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem Jahr 1994 auf, das eine Kundgebung gegen den Autoverkehr auf der Berliner Oberbaumbrücke untersagt hatte.

Als Begründung für das Verbot diente Polizei und OVG damals ein anonymes Schreiben, in dem sich „Anti-Auto-Autonome“ dazu bekannten, einen Bagger unweit der Brücke demoliert zu haben. Schlußfolgerung von Polizei und OVG: Bei der Demo sei ähnliches zu befürchten. Das BVerfG hingegen entschied, daß anonyme Schreiber und Demo-Anmelder nicht in einen Topf geworfen werden dürften. Das Verbot der Kundgebung sei ein Verstoß gegen das in Artikel 8 (Grundgesetz) garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit. Hannes Koch

Aktenzeichen 1 BvR 2311/94

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen