■ Vorschrift von 1896 grundgesetzwidrig: Fürs gültige Testament zählt nur der klare Kopf
Karlsruhe (dpa) – Schreib- und sprechunfähige Menschen dürfen nicht generell vom Aufsetzen eines Testaments ausgeschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine 1896 erlassene Vorschrift für grundgesetzwidrig erklärt, wonach ein wirksames Testament nur schriftlich oder durch mündliche Erklärung gegenüber einem Notar errichtet werden kann. Die Vorschrift verstoße gegen den Schutz Behinderter und die Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes, befand der Erste Senat in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß. Dadurch werde das Erbrecht auch bei Menschen beschränkt, die zwar weder schreiben noch sprechen könnten, aber sonst bei klarem Verstand seien.
Damit gab das Gericht einer Frau recht, die ein nach einem Schlaganfall gelähmter Kaufmann als Alleinerbin eingesetzt hatte. Der Verstorbene, den die Frau sieben Jahre lang gepflegt hatte, konnte weder sprechen noch schreiben, wohl aber hören und sich durch Zeichen verständigen. Seine Tochter hatte das Testament wegen Formunwirksamkeit angefochten.
Die entsprechenden Paragraphen, die seit Erlaß des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft sind und im Jahr 1937 nochmals ausdrücklich bestätigt wurden, dürfen ab sofort nicht mehr angewendet werden.(Az.: 1 BvR 2161/94).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen