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unterm strich

Für die Kunst in Österreich wird die Luft dünner: Jetzt hat ein Berufungsgericht der Wiener Secession verboten, ein Bild des Künstlers Otto Mühl weiterhin auszustellen. Das Gericht gab der Klage des ehemaligen FPÖ-Politikers Walter Meischberger statt, dem außerdem noch eine Entschädigungszahlung in Höhe von 20.000 Schilling zugesprochen wurde. Otto Mühl hatte auf dem Bild „Apocalypse“ unter anderem eine Gruppensexszene mit Papst Johannes Paul II., Mutter Teresa, FPÖ-Chef Jörg Haider und Meischberger gemalt. Das Gericht befand jetzt in zweiter Instanz, dass „die Kunstfreiheit dem Künstler nicht das Recht gibt, jemand zu beleidigen“.

In erster Instanz war Meischberger mit seiner Klage noch abgeblitzt. Kein Besucher werde nach der Betrachtung des Bildes derMeinung sein, Meischberger habe tatsächlich mit Mutter Teresa Gruppensex betrieben, hatte der Richter im Vorjahr noch entschieden. Da das Bild keine reale Situation wiedergebe, sei der Freiheit der Kunst der Vorrang zu geben.

Das Berufungsgericht schloss sich dieser Ansicht nicht an. Die Freiheit der Kunst gewähre „keinen Freibrief und auch kein Genieprivileg“. Private Interessen und Freiheitsansprüche der Kunst seien gleichrangig. Mühl habe mit seinem Bild „eine Entwürdigung und eine Verletzung des Kerns der menschlichen Ehre“ begangen.

Etwas weiter nördlich findet die Freiheit der Kunst noch entschlossene Unterstützer: Nach Mord- und Bombendrohungen gegen das Heilbronner Theater wollen jetzt andere Bühnen die umstrittene Aufführung „CorpusChristi“ unterstützen. Einige Theater in Baden-Württemberg haben die Heilbronner Bühne zu Gastspielen eingeladen. In dem Theaterstück des amerikanischen Pulitzer-

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