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NPD-Konto bleibt

Gericht sieht keinen „ernstlichen“ Grund für Kündigung

LEIPZIG dpa ■ Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig muss ein Konto der rechtsextremen NPD für mindestens sechs Monate weiterführen. Das hat das Leipziger Landgericht am Freitag in einer einstweiligen Verfügung entschieden. Die Stadt- und Kreissparkasse hatte das Konto der Partei aus geschäftspolitischen Erwägungen gekündigt. Eine ordentliche Kündigung dürfe nicht ohne ernstlichen Anlass erfolgen, hieß es in der Begründung des Gerichts. Sie unterliege allgemeinen Schranken und dürfe sich nicht als rechtsmissbräuchlich erweisen. Ein Termin für das Hauptsacheverfahren steht noch nicht fest. Der Berliner Rechtsanwalt Horst Mahler zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil. Er rechne damit, dass andere Kreditinstitute in Deutschland ihre Kündigungen von NPD-Konten zurückzögen, sagte er. Die Vertreter der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig waren über das Urteil enttäuscht. Vor diesem Hintergrund wurde in Lübeck die Verhandlung in einem ähnlichen Fall verschoben.

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