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Kohls Freunde erleichtert

Auch Berater Weyrauch und Terlinden kommen nicht vor Gericht. SPD wehrt sich gegen Beschlagnahme von Materialien im Büro des Obmannes Hofmann. Klage erwogen

BERLIN afp/dpa ■ Wie Exkanzler Helmut Kohl kommen in der CDU-Parteispendenaffäre offenbar auch seine Berater mit einer Geldbuße davon. Die Bonner Staatsanwaltschaft plant nach Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den früheren CDU-Wirtschaftsberater Horst Weyrauch sowie Kohls längjährigen Vertrauten in der Parteizentrale, Hans Terlinden.

Wie das Hamburger Magazin berichtete, sollen Weyrauch und Terlinden wegen Beihilfe zur Untreue Geldbußen zahlen. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass auch das Verfahren gegen Kohl mit Zahlung einer Geldbuße von 300.000 Mark eingestellt werden soll. Ob er damit sein Aussageverweigerungsrecht vor dem Untersuchungsausschuss verliert, ist umstritten. Gegen den Exkanzler wurde wegen Untreue ermittelt. Trotz Einstellung des Verfahrens wolle Kohl weiter zu der Frage schweigen, wer die anonymen Spender gewesen seien.

Nach Ansicht der SPD verliert er ohne Ermittlungsverfahren das Aussageverweigerungsrecht. Dem widersprach jedoch der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Rupert Scholz, im Focus.

Die SPD erwägt laut Spiegel juristische Schritte wegen der Durchsuchung des Büros von einem der Mitarbeiter des SPD-Bundestagsabgeordneten Frank Hofmann. Hofmann ist SPD-Obmann im CDU-Parteispendenausschuss. Seinem Mitarbeiter wird vorgeworfen, geheime Unterlagen an die Presse weitergeleitet zu haben. Im Kern geht es dabei um so genannte Handakten der Staatsanwaltschaft Augsburg. SPD-Fraktionsjustiziar Hermann Bachmaier halte das Vorgehen der Staatsanwälte für einen „Übergriff auf verfassungsrechtlich geschützte Parlaments- und Abgeordnetenrechte“, so das Magazin. Notfalls müsse das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wie weit der Schutzbereich von Abgeordneten gehe, heiße es bei der SPD.

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