„Alle Rechtsfragen noch offen“

Airbus-GegnerInnen geben nicht auf. Sie prüfen weitere rechtliche Schritte gegen die Erweiterung des Finkenwerder Werkes: „Senat hat nicht bekommen, was er wollte“  ■ Von Elke Spanner

Die Pressekonferenz der Airbus-gegnerInnen begann mit dem Ausfall der Mikrofonanlage in dem Rathaussaal, in dem soeben Bürger-meister und Wirtschaftssenator akustisch einwandfrei die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs gefeiert hatten. „Das könnte die neue Zusammenarbeit des Senates mit seinen Gegnern sein“, witzelte der Regenbogen-Abgeordnete Norbert Hackbusch: Minuten zuvor hatte Wirtschaftssenator Mirow gesagt, dass Hamburg zwar nicht, wie es in Frankreich geschehen ist, Sondergesetze erlassen werde, mit denen das Klagerecht von AnwohnerInnen des Airbus-Werkes in Finkenwerder eingeschränkt wird. Die Stadt werde aber Vorkehrungen treffen, um durch die Gegner nicht „handlungsunfähig“ zu werden.

Die haben sich durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) noch nicht allen Wind aus den Segeln nehmen lassen. Sie kündigten weitere rechtliche Schritte gegen die Dasa-Erweiterung an. Die OVG-Entscheidung habe „alle relevanten Rechtsfragen offen gelassen“, bemängelte Rechtsanwalt Peter Mohr, der KlägerInnen gegen das neue Airbus-Werk vertritt. Insbesondere hätten die RichterInnen keine Aussage darüber getroffen, ob der Planfeststellungsbeschluss für das Gebiet überhaupt rechtmäßig sei. Noch vor wenigen Wochen habe der Senat angekündigt, das Mühlenberger Loch nur auf eindeutiger Rechtsgrundlage zuzuschütten. Insofern, so Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, „hat der Senat jetzt nicht das bekommen, was er wollte“.

Die JuristInnen prüfen nun, ob sie die gestrige Eilentscheidung des OVG vor dem Bundesverfassunsgericht anfechten. Daneben wollen sie im Hauptsacheverfahren sämtliche Aspekte ausführen, die das OVG gestern nicht einmal angesprochen hat: Belange des Naturschutzes sowie die Frage, ob die Zuschüttung des Biotopes gegen europäisches Recht verstößt – was das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz angenommen hatte.

Hackbusch erzürnte sich, dass der Senat mit Unwahrheiten gearbeitet habe: Mirow hätte kürzlich behauptet, dass bis 31. Oktober 140 Hektar des Mühlenberger Loches zugeschüttet sein müssten, um den gesamten Auftrag nicht zu gefährden. Gestern hingegen sprach er nur noch von zehn Hektar, die im Herbst bebaubar sein müssten. „Bis vor wenigen Tagen wurde in der Stadt ein ganz anderer Druck aufgebaut.“

Manfred Braasch vom Naturschutzbund (BUND) ist überzeugt, dass das OVG den Baustopp unbedingt aufheben wollte, um vollendete Tatsachen zu schaffen. In der Hauptsache werde sicher ein anderes Urteil fallen. „Wir sind uns sicher“, so auch Rechtsanwalt Mohr, „dass das Mühlenberger Loch letztlich nicht zugeschüttet wird.“