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Karlsruhe weist NPD-Klage ab

KARLSRUHE ap ■ Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der NPD im Zusammenhang mit der Kündigung ihrer Konten als unzulässig abgewiesen. Im Urteil der Richter heißt es, die Beschwerde sei nicht ausreichend begründet.

Eine Sparkasse hatte Girokonten der NPD Sachsen gekündigt, wogegen sich die Partei mit Eilverfahren wehrte. Nachdem die NPD zunächst Erfolg und ein Gericht der Sparkasse aufgegeben hatte, die Kündigung bis zur Klärung des Falles zurückzunehmen, beantragte die Partei, ein Zwangsgeld gegen die Sparkasse zu verhängen. Inzwischen bestätigte das Landgericht Leipzig aber die Kündigung der Konten und hob die anders lautende Eilentscheidung wieder auf.

Damit sah das Oberlandesgericht (OLG) keine Rechtsgrundlage mehr, ein Zwangsgeld gegen die Sparkasse zu verhängen. Die NPD erhob gegen dieses OLG-Urteil Verfassungsbeschwerde. (AZ: BverfG 2 BvR 1275/01)

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