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Junge im Abschiebeknast

■ Gericht bewilligt sechs Wochen „Sicherungshaft“

Das Bremer Amtsgericht hat vorgestern Abschiebehaft gegen einen 15-Jährigen verhängt. Am späten Abend traf der libanesischen Kurde Abdulkadir El-Zein im Abschiebegewahrsam in der Vahr ein, wo sonst nur Erwachsene einsitzen. Laut Innenressort-Sprecher Markus Beyer ist das Ziel der Abschiebehaft, den 15-Jährigen „gemeinsam mit seinen Eltern in die Türkei abzuschieben“. Der Zeitpunkt steht allerdings in den Sternen: Der Vater ist flüchtig, die Mutter krankheitshalber nicht reisefähig. Vorsorglich begrenzte das Gericht die Dauer der Haft auf maximal drei Monate, länger sei „unverhältnismäßig“. Grundsätzlich verbietet das Ausländergesetz, Jugendliche unter 16 Jahren in Abschiebehaft zu nehmen. In diesem Fall beruft sich das Gericht auf eine Ausnahmebestimmung für straffällige Jugendliche. Der Junge sei 42 Mal „strafrechtlich in Erscheinung getreten“ und Arbeitsauflagen nicht nachgekommen.

Die Grünen kritisierten Innensenator Kuno Böse (CDU) heftig für das Vorgehen: Noch im Oktober habe er in der Bürgerschaft gesagt, gegen Minderjährige unter 16 Jahren könne keine Abschiebehaft verhängt werden, sagte der innenpolitische Sprecher Matthias Güldner gestern. „Herr Böse hat dem Parlament etwas vorgegaukelt, was schon drei Monate später nichts mehr gilt.“ Beyer wies diese Darstellung zurück. In der Debatte habe Böse „nicht auf jede Ausnahmeregelung“ eingehen können. jank

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