: Verjährung im Müllskandal
Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen zu spät auf. Verjährung nach fünf Jahren
KÖLN taz ■ Im Schmiergeldskandal um den Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage können manche der Beschuldigten auf einen glimpflichen Ausgang hoffen. Denn wie die taz erfuhr, droht in einigen Fällen die Verjährung. Mehrere Sachverhalte könnten bereits nicht mehr verfolgt werden, weil Korruption nach der aktuellen Gesetzeslage nach fünf Jahren verjährt, verlautete aus Kölner Justizkreisen. Oberstaatsanwältin Regine Appenrodt bestätigte der taz: „Es könnte sein, dass der eine oder andere Teilbereich verjährt ist.“
Beim Bau der MVA sollen 14,5 Millionen Euro Schmiergelder geflossen sein. Die Vergabe und ein Großteil der Zahlungen liefen Anfang der 90er-Jahre. Doch erst Mitte 2000 nahm die Kölner Staatsanwaltschaft ihre jetzigen Ermittlungen auf. Dabei war bereits Ende 1996 eine Strafanzeige gegen den damaligen Oberstadtdirektor Ruschmeier (SPD) wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Bau der MVA gestellt worden. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Kritiker meinen jetzt, die Verjährungsfristen hätten wirkungsvoll unterbrochen werden können, wenn schon damals intensiver ermittelt worden wäre. „Diese Verjährungsfristen sind immer ein bisschen unbefriedigend, weil sie mit Gerechtigkeit nicht mehr viel zu tun haben“, so der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Georg Prasser, zur taz.
Das könnte erklären, warum zum Beispiel gegen den Viersener Müllmogul Trienekens „nur“ wegen Steuervergehen ermittelt wird, der zu den „Danke-schön-Spendern“ der Kölner SPD gehörte. Auch soll er dem Anlagebauer Steinmüller den Tipp gegeben haben, eine Schweizer Briefkastenfirma als Schwarzgeldkonto zu benutzen. Diese Firma soll Trienekens ebenso selbst genutzt haben – um „Türen zu öffnen“. PAB/FÜ
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