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ortsgesprächSchlussstrich unter G20-Gipfel: Der Rechtsstaat verendet im Hamburger Gewerbegebiet

Kennen Sie den Rondenbarg? Das ist eine Straße im Gewerbegebiet von Hamburg-Bahrenfeld, ein guter Schleichweg zum Volksparkstadion. Okay, dort hat der Konzertflügelweltmarktführer Steinway seinen Sitz. Aber Berühmtheit hat die Straße erst mit dem G20-Gipfel im Jahr 2017 erlangt.

Von dort hatte sich damals ein Protestmarsch in Bewegung gesetzt. Er war Teil der Fingertaktik, mit der Gipfelgegner Polizeiabsperrungen umgehen wollten, um sich später zu einer Großdemo zu vereinigen. Am Rondenbarg rührte sich der „schwarze Finger“ – und schon die Farbe ließ bei der Polizei die Alarmglocken schrillen. Jedenfalls zeigte sie, was Innensenator Andy Grote (SPD) gemeint haben musste, als er den Gipfel als „Schaufenster moderner Polizeiarbeit“ angekündigt hatte: Einige ­De­mons­tran­t:in­nen hatten Barrikaden errichtet, als die Polizei die Gruppe brutal zusammenknüppelte. Zahlreiche Demonstrierende wurden schwer verletzt. Im Gegenzug flogen Steine, sehr grob in Richtung Polizei.

Hinterher hagelte es Anklagen – nicht gegen die Schläger in Uniform, sondern gegen die Gipfelgegner. Wegen Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Neun Jahre später könnte nun der letzte Prozess enden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten die Einstellung gegen eine Geldauflage angeboten.

Ernsthaft? Nachdem die Polizei bundesweit mit Fotos nach Verdächtigen gefahndet hatte wie einst nach der RAF, nach zig Verhandlungstagen und Kosten, die in die Millionen gehen dürften – nach all dem kommt eine Geldauflage heraus? Das ist, was übrig bleibt von den größten Krawallen, die in Deutschland je jemand angezettelt hat, @olafscholz?

Eine Blamage für die Staatsanwaltschaft. Gut, vor zwei Jahren wurden schon mal zwei Rondenbarg-Beteiligte richtig verurteilt, zu Geldstrafen, immerhin 90 Tagessätze, aber nicht zu den geforderten Haftstrafen. Eine jämmerliche Bilanz der Strafverfolgung bei 85 Anklagen. Grund zum Jubel gibt es allerdings nicht – im Gegenteil. Denn im Rondenbarg-Verfahren ist auch Rechtsgeschichte geschrieben worden, im schlechtesten Sinne: Erstmals wurden Demonstrationsteilnehmer für Straftaten verurteilt, die ihnen nicht persönlich nachgewiesen werden konnten. Die pure Anwesenheit reichte dafür. Die Demonstrationsfreiheit hat damit schweren Schaden genommen. Insofern ist das Rondenbarg-Verfahren auch eine Blamage für den Rechtsstaat, für den der individuelle Tatnachweis konstitutiv ist – eigentlich.

Im parallelen Verfahren zu den Krawallen an der Elbchaussee, wo es nun wirklich um gezielte Zerstörung gegangen war, hatte die Richterin dem Streben der Staatsanwaltschaft nach Kollektivstrafen wenigstens teilweise widerstanden: Sie hatte jene, die nur dabei gewesen waren, statt wegen Mittäterschaft nur wegen „psychischer Unterstützung“ der eigentlichen Gewalttäter belangt, entsprechend milde.

Insgesamt ist der G20-Gipfel für die radikale Linke juristisch einigermaßen glimpflich ausgegangen, jedenfalls wenn man die Unverhältnismäßigkeit außer Acht lässt, dass die Gewaltexzesse der Polizei gänzlich ungeahndet geblieben sind. Politisch war der G20-Protest dennoch ein Debakel: Statt Kraft aus der Mobilisierung gegen den Gipfel der Kapitalinteressen zu ziehen, liegt die Bewegung seither weitgehend darnieder. Auch weil viele Ak­tive danach jahrelang in juristischen Abwehrkämpfen gebunden waren – sei es vor Gericht oder mit der Organisation von Gegenöffentlichkeit oder Fundraising. Die Rote Hilfe, die Angeklagte unterstützt hat, sieht eine „zerstörerische Langzeitwirkung von Repression“. Jan Kahlcke

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