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die gute nachrichtDer Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt wird ausgeweitet

Grafik: Anna Eschenbacher; Johanna Hartmann; Francesca Morini. Quelle: Deutscher Bundestag und eigene Recherche. Fotos: stock.adobe.com

Der Bundestag stärkt kurz vor den Neuwahlen die Rechte von Frauen. Ende Januar haben SPD, Grüne und Union einen Gesetzentwurf beschlossen, der Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwanger­schaftswoche ein Recht auf Mutterschutz garantiert. Diesem Beschluss geht der jahrelange Einsatz von Betroffenen voraus. Als Natascha Sagorski eine Fehlgeburt erlitt und ihr Arzt sie am folgenden Tag wieder zur Arbeit schicken wollte, startete sie eine Petition. Über 70.000 Menschen unter­zeichneten auf der Plattform des Bundestags und bei Openpetition, woraufhin sie die Unterschriften im September 2023 mit Mit­strei­te­­r:in­nen an Bundestagsabgeordnete übergab.

Bisher haben Schwangere erst nach dem sechsten Schwangerschaftsmonat Anspruch auf Mutterschutz. Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und bietet dann eine gestaffelte Lösung, die die zunehmende physische und psychische Belastung im Verlauf der Schwangerschaft berücksichtigen soll. Je nach Zeitpunkt der Fehlgeburt haben Frauen damit Anspruch auf zwei bis acht Wochen Mutterschutz. Yannik Achternbosch

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