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die drei fragezeichen„Manchen macht die neue Gesetzeslage Angst“

Foto: imago

Ulf Buermeyer, Jahrgang 1976, ist ehrenamtlicher Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Grundrechtsklagen organisiert. Beruflich ist er Richter in Berlin.

1 taz am wochenende: Herr Buermeyer, wer klagt jetzt beim Bundesverfassungsgericht gegen das verschärfte bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG)?

Ulf Buermeyer: Das sind zehn Personen, die in Bayern leben oder arbeiten. Sie haben wegen der neuen Gesetzeslage Angst vor Überwachung, da sie Kontakt zu Straftätern, Drogenabhängigen oder Gewalttätern haben. Mit dabei sind etwa drei Anwälte, ein Arzt und zwei Fußballfan-Aktivisten. Die Klage wird unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie von dem breiten Bündnis NoPAG.

2 Was sind denn die Hauptkritikpunkte der Kläger?

Die Kläger wehren sich gegen die bundesweit beispiellose Absenkung der Eingriffsschwelle für die Polizei. Traditionell kann die Polizei erst bei einer konkreten Gefahr aktiv werden, also beispielsweise wenn der Eintritt des Schadens unmittelbar bevorsteht. Bayern hat die Schwelle nun aber für viele Maßnahmen, etwa das Abhören von Telefonen, auf eine „drohende Gefahr“ abgesenkt. Das halten wir für zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Bayern missachtet hier Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

3 Gibt es außerdem noch weitere Be­denken?

Ein zweiter Klagegrund bezieht sich auf den polizeilichen Einsatz von Panzerfäusten und Handgranaten. Dieser soll künftig auch dann möglich sein, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Unbeteiligte verletzt oder getötet werden könnten. Die Opferung von Unschuldigen zur Gefahrenabwehr verletzt jedoch deren Menschenwürde. Leben darf nicht gegen Leben aufgerechnet werden.

Interview: Christian Rath

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