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das portraitMarion Övermöhle-Mühlbach kämpft unverdrossen weiter für die Parität

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen des geringen Anteils weiblicher Abgeordneter im Bundestag abgelehnt. Denkt man das zusammen mit den gescheiterten Paritätsgesetzen in Thüringen und Brandenburg, ist das die dritte Entscheidung dieser Art in kurzer Zeit.

Die Vorsitzende des Landesfrauenrates Niedersachsen, Marion Övermöhle-Mühlbach, ficht das nicht an. „Für die Zukunft sehe ich das nicht so schwarz“, sagt die 51-Jährige. Die Entscheidung habe sich ja nur auf die 2017er-Bundestagswahl bezogen, bei der es eben kein Paritätsgesetz gab, das den Parteien eine gleichmäßige Berücksichtigung beider Geschlechter vorschreibt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung darauf verwiesen, dass man auch nicht nachträglich aus Art. 3 des Grundgesetzes ableiten könne, dass der Gesetzgeber verpflichtet gewesen sei, auf genau diese Art und Weise Gleichheit herzustellen.

Der Landesfrauenrat Niedersachsen, dem Övermöhle-Mühlbach vorsteht, ist ein Bündnis aus über 60 Frauenverbänden und Frauengruppen, insgesamt sind dort über 2,2 Millionen Frauen organisiert. Entsandt dorthin hat Marion Övermöhle-Mühlbach die Frauen-Union der CDU Niedersachsen. Hauptberuflich ist sie für den kaufmännischen und personellen Bereich im Handwerksbetrieb ihrer Familie zuständig.

Dem Thema Parität will sich der Landesfrauenrat in diesem Jahr verstärkt und ganz massiv widmen – und auch versuchen, auf der Konferenz der Landesfrauenräte im Sommer eine entsprechende Resolution herbeizuführen.

„Letztlich bleibt das doch eine politische Entscheidung“, sagt Övermöhle-Mühlbach. Sie liest das Urteil eher als Hinweis darauf, wie ein solches Paritätsgesetz beschaffen sein müsste, um Bestand zu haben – und nicht als grundsätzliche Ablehnung, wie manches andere. „Das ist schwierig, aber nicht unlösbar.“

Schwierig ist dabei vor allem die Konkurrenz zum Grundrecht auf freie Wahlen, das ja ebenfalls Verfassungsrang hat. Das umfasst – dem gängigen Verständnis nach – auch das Recht der Parteien aufzustellen, wen sie wollen. Ein Patentrezept gegen diesen Grundkonflikt habe sie auch nicht in der Tasche, sagt Övermöhle-Mühlbach. Sie sei ja schließlich keine Juristin. Nadine Conti

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