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das portraitCécile Lecomteverklagt die Polizei

Cécile Lecomte war für die Polizei vier Jahre lang eine „relevante Person“. Das habe sie nur durch Zufall während eines anderen Verfahrens 2015 erfahren, erzählt die Kletteraktivistin. Theoretisch hätte die Polizei sie also vier Jahre lang observieren können. 2016 wurde diese Einstufung zwar gelöscht, ob und welche Daten bis dahin über sie gesammelt wurden, will die Polizei ihr aber nicht verraten. Deshalb hat die 36-Jährige jetzt Klage gegen die Lüneburger Polizei eingereicht.

Das Bundeskriminalamt stuft jemanden als relevant ein, wenn eine Person „innerhalb des extremistischen/terroristischen Spek­trums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt“ und objektive Hinweise „die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung (…) fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt“. Oder wenn es sich um eine Kontaktperson eines Gefährders, Beschuldigten oder Verdächtigen „einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung“ handelt.

Lecomte setzt sich gegen Atomkraft und Gentechnik ein und klettert dafür auf Bäume oder seilt sich von Brücken ab. Sie versteht nicht, wieso sie als „relevant“ eingestuft wurde. „Politisches Engagement wird dadurch mit Terrorismus gleichgesetzt“, sagt sie.

Lecomte ist Berufsaktivistin, hat dafür ihren Job als Lehrerin aufgegeben. Sie klettert trotz ihrer chronischen Gelenkerkrankung bis heute und ist unter dem Namen „Eichhörnchen“ bekannt. Heute engagiert sie sich aber mehr vom Schreibtisch aus, beteiligt sich als Rechtshilfe und auch als Übersetzerin an Aktionen. Und immer wieder geht sie gerichtlich gegen polizeiliche Maßnahmen vor. Mit Erfolg: Sie wurde zum Beispiel vor dem Castor-Transport 2006 von der Polizei überwacht, sie klagte dagegen und der Einsatz wurde für rechtswidrig erklärt.

Ihre aktuelle Klage liegt ihr besonders am Herzen, denn sie will damit auch auf das neue niedersächsische Polizeigesetz aufmerksam machen. Der niedersächsische Innenausschuss berät seit Donnerstag über Änderungen an dem Gesetzentwurf. Juristen, Datenschützer und Menschenrechtler hatten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Auch Lecomte befürchtet, dass sich Eingriffe in die Grund- und Persönlichkeitsrechte häufen könnten. Marthe Ruddat

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