Zwischen Windenergie und Artenschutz: Vögel versus Rotoren

Wie lässt sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz lösen? Ex-Staatssekretär Baake und dessen Stiftung machen einen Vorstoß.

Ein Turm einer Windenergieanlage ist mit Vogelmotiven beklebt.

Vogelmotive als Abschreckung: Windräder im brandenburgischen Landkreis Oder-Spree Foto: Patrick Pleul/dpa

BERLIN taz | Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz könnte die Energiewende bald schneller vorankommen. Im Weg stehen dem aber einige Hindernisse, nicht zuletzt die schwierige Rechtslage für den Bau zusätzlicher Windräder an Land. Um die Konflikte mit dem Vogelschutz zu befrieden, hat die Stiftung Klimaneutralität am Dienstag einen Gesetzesvorschlag vorgelegt.

Wenn Deutschland das Ziel erreichen will, Mitte der 2040er Jahre kein Kohlendioxid mehr auszustoßen, muss die Windenergieleistung an Land auf etwa die dreifache der heutigen Menge steigen. Dafür sind zusätzliche Rotoren nötig. In den vergangenen Jahren wurden jedoch zu wenige errichtet.

Das hat mehrere Gründe: die Veränderung der finanziellen Förderung durch die Regierung, langwierige Genehmigungsverfahren, aber auch zahlreiche juristische Klagen von An­woh­ne­r:in­nen und Umweltverbänden wegen des Artenschutzes. Argument: Die Blätter der Turbinen würden Adler, Falken, Störche und Milane erschlagen.

Rainer Baake, Chef der Stiftung Klimaneutralität, will den Konflikt zwischen Windenergie und Vogelschutz nun mit einer gesetzlichen Präzisierung entschärfen. Um Nistplätze gefährdeter Vogelarten wie Schreiadler, Seeadler oder Rotmilan zu ermöglichen, sollen „innere Schutzabstände“ definiert werden, innerhalb derer keine Windräder gebaut werden dürfen. Beim Schreiadler betrüge der Radius um das Nest beispielsweise 2.500 Meter, beim Rotmilan 500 Meter.

Hindernisse bleiben

Außerdem gäbe es einen „äußeren Schutzabstand“ von 6.000 Metern (Schreiadler) oder 900 Metern (Rotmilan), innerhalb dessen Rotoren stehen dürfen, wenn Maßnahmen ergriffen werden, um Vogelkollisionen zu vermeiden. Eine solche verbindliche und bundeseinheitliche Regelung könne die Rechtslage vereinfachen, sagte Baake, der früher als Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium arbeitete.

Naturschutzexperte Magnus Wessel vom Umweltverband BUND hält den „Ansatz für richtig“. Weitere Hindernisse blieben aber bestehen. Wessel forderte eine bundesweite Planung, auf welchen Flächen in den Bundesländern welche Strommengen produziert werden sollten.

Der Gesetzesvorschlag der Stiftung dürfte in dieser Legislaturperiode kein Chancen mehr haben. Ab Herbst kann sich die nächste Bundesregierung darum kümmern.

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