Zusatz zum Freihandelsabkommen: Ceta hat jetzt einen Anhang
Jetzt ist er raus: Der erste Entwurf der Zusatzerklärung zum Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada liegt vor. Was steht drin?
Bei dem Ceta-Abkommen handelt es sich um ein umfängliches Vertragswerk, das den Handel zwischen Kanada und den EU-Staaten vereinfachen soll. Unter Verbraucherschutz- und Umweltorganisationen, aber auch in Teilen der Gewerkschaft und der SPD wird das Abkommen kritisch gesehen. Erst Mitte September waren rund 200.000 Menschen in Deutschland gegen Ceta auf die Straßen gegangen.
Gabriel hatte seine Partei schließlich trotz heftigen Gegenwinds davon überzeugt, Ceta zuzustimmen, und auf ein noch zu verhandelndes Zusatzabkommen mit der kanadischen Regierung verwiesen, in dem rechtliche Klarstellungen formuliert werden sollten. Dafür war er eigens nach Kanada gereist.
Der Entwurf dieser Zusatzerklärung wurde am Donnerstag von der österreichischen Kronen Zeitung veröffentlicht, nachdem er am Mittwochabend den Mitgliedsländern der Europäischen Union zugeleitet worden war. Über das fünfseitige Papier soll nun bei einem Treffen am Freitag in Bratislava beraten werden. In dem Entwurf, der als „Gemeinsame Interpretative Erklärung“ bezeichnet wird, bekennen sich EU und Kanada zu jenen Werten, die Kritikern des Abkommens bislang zu kurz kamen.
Juristisch und politisch umstritten
So betont der Entwurf an mehreren Stellen, dass vom Ceta-Abkommen nicht das Recht der Staaten auf Regulierung beeinträchtigt werden solle, etwa im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte, Lebensmittelsicherheit oder die öffentlichen Gesundheitssysteme. Auch stellt die Erklärung zum Beispiel dar, dass mit dem Abkommen kein Privatisierungszwang ausgelöst werden dürfe. Regierungen müssten die Möglichkeit haben, selbst über das Ausmaß öffentlicher Daseinsvorsorge zu entscheiden.
Juristisch und politisch umstritten ist allerdings der Wert dieser Zusatzerklärung: Kritiker fürchten, dass sie wertlos ist, weil der konkretere Ceta-Vertrag selbst stets Vorrang habe. Die EU-Kommission dagegen führt aus, die Erklärung sei rechtlich verbindlich und müsse bei der Auslegung in Streitfragen berücksichtigt werden.
Ceta-kritische Organisationen wie Campact, Greenpeace oder Attac befürchten dennoch, dass die Zusatzerklärung nicht halte, was sie verspreche. Sie kritisierten den Entwurf nach dessen Veröffentlichung scharf.
Eine Greenpeace-Sprecherin sagte, der Entwurf habe „den Wert eines Reiseprospekts“. Jörg Haas von der Kampagnenorganisation Campact sagte: „Die Erklärung bestätigt unsere Skepsis auf ganzer Linie. Das Abkommen stellt etwa in keiner Weise unklare Rechtsbegriffe klar.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Vorsicht mit psychopathologischen Deutungen
Polizeigewalt gegen Geflüchtete
An der Hamburger Hafenkante sitzt die Dienstwaffe locker
Lohneinbußen für Volkswagen-Manager
Der Witz des VW-Vorstands
Rekordhoch beim Kirchenasyl – ein FAQ
Der Staat, die Kirchen und das Asyl
Kochen für die Familie
Gegessen wird, was auf den Tisch kommt
Preise fürs Parken in der Schweiz
Fettes Auto, fette Gebühr