Zulassung des umstrittenen Pestizids: Umweltschützer ziehen wegen Glyphosat vor Gericht der EU
Das Pestizid-Aktions-Netzwerk hält die Zulassung des Unkrautvernichters für illegal. Ämter hätten kritische Studien ignoriert oder „heruntergespielt“.
Mehrere Umweltorganisationen haben am Mittwoch Klage vor dem Gericht der Europäischen Union wegen der Zulassung des meistgebrauchten Pestizidwirkstoffs, Glyphosat, eingereicht. Die EU habe bei ihrer Bewertung des Unkrautvernichters entweder „systematisch kritische wissenschaftliche Studien“ über schädliche Auswirkungen ungerechtfertigt ausgeschlossen oder diese Effekte beispielsweise durch ungeeignete Statistikmethoden „heruntergespielt“, begründeten das Pestizid-Aktions-Netzwerk Europa (PAN) und seine Mitglieder ihren Antrag. Die Chemikalie werde mit ernsten Gesundheits- und Umweltrisiken in Verbindung gebracht, darunter Krebs, Fortpflanzungsstörungen und neurologische Erkrankungen.
Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation hatte Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft – mit der Chemikalie gefütterte Säugetiere hatten Tumore entwickelt. In den USA verurteilten daraufhin mehrere Gerichte einen der Hersteller, den Chemiekonzern Bayer, zu hohen Schadenersatzzahlungen an KlägerInnen, die ihre Krebserkrankung auf den Unkrautvernichter zurückführen. Bayer beruft sich dagegen auf Zulassungsbehörden, die Glyphosat als sicher einstufen. Das Gift tötet so gut wie alle Pflanzen und damit auch Nahrung für Vögel und Insekten. Deshalb gilt es Umweltschützern als Gefahr für die Artenvielfalt. Dennoch ließ die EU das Mittel 2023 für weitere 10 Jahre zu.
PAN hält das für illegal, weil die EU-Behörden die Risiken von Glyphosat falsch bewertet hätten. Die Ämter untersuchten demnach zum Beispiel nicht, wie giftig und krebserregend der Stoff auf lange Sicht ist. Die Aktivisten monieren auch, dass die Behörden Schäden für die biologische Artenvielfalt „übersehen“ hätten – mit der Begründung, dass die EU für solche Analysen noch keine einheitlichen Regeln aufgestellt habe. Nicht berücksichtigt worden seien auch die Auswirkungen auf das Mikrobiom, also die Gesamtheit aller Mikroorganismen wie Bakterien, im Menschen. Die EU-Kommission habe das im Umweltrecht vorgeschriebene Vorsorgeprinzip verletzt, indem sie trotz „erheblicher Unsicherheiten und Wissenslücken“ Glyphosat erlaubt habe.
Sollte das Gericht den Verbänden recht geben, könnte die EU-Kommission die letzte Instanz, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), anrufen. Erst wenn die Umweltschützer auch dort siegen sollten, müsste die Kommission die Zulassung von Glyphosat überprüfen. Die Brüsseler Behörde erklärte in einer Stellungnahme für die taz, „dass Entscheidungen in diesem Bereich stets auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen und Beweisen beruhen“. Dass die Kommission einen früheren Antrag der Kläger auf interne Überprüfung der Glyphosat-Erlaubnis abgelehnt hat, basiere auf „einer gründlichen Analyse der vorgebrachten Behauptungen“.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Aurelia-Stiftung, die sich für Bienen einsetzt, hatten bereits im November mitgeteilt, dass sie gegen die Glyphosat-Zulassung vor dem Gericht der Europäischen Union klagen: Aus Sicht der Verbände hätte Glyphosat unter anderem deshalb nicht erneut genehmigt werden dürfen, weil Risiken für die Biodiversität, insbesondere auch blütenbestäubende Insekten, und die Gewässer nicht sicher ausgeschlossen werden könnten.
2023 hatte die DUH mit Unterstützung des Verbraucherverbands Foodwatch eine Klage gegen das glyphosathaltige Pestizid Roundup PowerFlex am Verwaltungsgericht Braunschweig angestrengt. Während die EU Pestizidwirkstoffe erlaubt, lassen die Mitgliedstaaten die spritzbereiten Mischungen zu, die auch andere Stoffe enthalten. Vergangenen November beendete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung von Roundup PowerFlex. Es bleiben aber auch andere Mittel mit Glyphosat auf dem Markt.
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