Zukunft der Pflegefinanzierung: Und es wird weiter geprüft
Eine Arbeitsgemeinschaft von Bund und Ländern liefert keine Antworten, wie es mit der Finanzierung der Pflegeversicherung weitergehen soll. Von Opposition und Verbänden kommt scharfe Kritik.
Fünf Monate hatten Bund und Länder Zeit, um Eckpunkte für eine Reform der stark unter Druck geratenen Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu erarbeiten. Am Donnerstag haben sie ein Abschlusspapier vorgestellt, das die zentrale Frage nach der Finanzierung des Pflegesystems weiter unbeantwortet lässt. Pflegekassen, Verbände und die Opposition kritisieren das Papier scharf.
47 Seiten umfasst der Abschlussbericht der Bund-Länder-AG Zukunftspakt Pflege zur „nachhaltigen Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung“. Lediglich als „gute Grundlage für einen weiteren Prozess“ und als „maßgebliche Vorschläge“ bezeichneten es neben Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei der Vorstellung. „Der Knackpunkt ist und bleibt aber eine nachhaltige Finanzierung“, so Warken.
Einigen konnte man sich nur darauf, die Prävention zu stärken und die Beratung und Schulung von Betroffenen und Angehörigen in der frühzeitigen Phase der Pflegebedürftigkeit zu fördern. Die häusliche Pflege spiele eine zentrale Rolle im Pflegesystem, so Laumann: „Ohne die häusliche Pflege wäre das System vom Volumen und den Fachkräften nicht steuerbar und überhaupt nicht finanzierbar.“
Höhere Hürden für Pflegegrad
Dazu, wie steigende Pflegebedarfe und Pflegekosten finanziert werden sollen, blieb die Arbeitsgruppe aber unkonkret. Grundsätzlich beibehalten will man das Teilleistungssystem der SPV, auch zukünftig wird es also auch einen Eigenanteil bei der Pflege geben. Bestehen bleiben sollen auch die 2017 eingeführten fünf Pflegegrade. Bei Neueinstufungen dürfte es zukünftig allerdings schwerer werden, einen höheren Pflegegrad zu bekommen, denn die sogenannten „Schwellenwerte“ will man nach oben verschieben. Entgegen vorheriger Aussagen soll Pflegegrad 1 beibehalten werden, der sogenannte Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Förderung der Selbstständigkeit fällt aber weg.
Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands
Um die SPV auf der Einnameseite zu stabilisieren, wies Schlotzhauer auf Möglichkeiten zur Verbreiterung der Finanzierungsbasis hin. Denkbar sei, so die Hamburger Gesundheitssenatorin, ein Ausgleich zwischen privaten Pflegeversicherungen und der SPV oder auch die Einbeziehung anderer Einkunftsarten wie Kapital- oder Mieteinkünfte. Ihr Ministerkollege Laumann aus NRW äußerte sich da zurückhaltender: Sowohl Diskussionen über Einkunftsarten als auch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze müssten im größeren Zusammenhang anderer Sozialversicherungssysteme gesehen werden.
Mit Blick auf die stark belasteten Sozialversicherungssysteme gibt es derzeit mehrere Reformbestrebungen: So tagen neben der AG „Zukunftspakt Pflege“ auch eine Kommission zur Reformierung des Sozialstaates und eine Kommission zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Weitere Fragen zur Finanzierung der Pflegeversicherung – beispielsweise im Kontext der Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ – wolle man deshalb gemeinsam klären, hieß es am Donnerstag. „Die Fragen sind größer und komplizierter als die Krankenhausreform, so Schlotzhauer.
Kritik: „Roadmap ins Nirgendwo“
Von Kassen, Verbänden und Opposition wird indes massive Kritik laut. Aus angekündigten Eckpunkten seien unverbindliche Optionen geworden, sagte Oliver Blatt vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der auch die Pflegekassen vertritt. „Die vorgelegte ‚Roadmap‘ bleibt in den entscheidenden Fragen vage und stiftet mehr Verwirrung als Orientierung“, so auch die AOK-Vorsitzende Carola Reimann.
„Die Hängepartie in der Pflege geht weiter“, sagte die Grünen-Pflegepolitikerin Simone Fischer. Weiterhin gebe es keine Klarheit, keine Prioritäten und kein echtes Bekenntnis zu wirksamer Begrenzung der Eigenanteile und fairer Finanzierung. Von einem „mutlosen Papier“ sprach auch Evelyn Schötz von der Linksfraktion.
Der Verband der Ersatzkassen (VdEk) forderte die „längst überfällige“ Entlastung der Pflegeversicherung von staatlichen Aufgaben. „Beiträge von Versicherten dürfen nicht für Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger oder für Soforthilfen während der Coronapandemie verwendet werden“, sagte die Verbandsvorsitzende Ulrike Elsner. Die Länder müssten die Investitionskosten für Pflegeheime übernehmen, so Elsner. Aktuell tragen diese Kosten die Heimbewohner:innen – pro Person mehr als 500 Euro monatlich.
Im Januar soll es weitere Beratungen geben. Eine Reform der Pflegefinanzierung soll laut der „Roadmap“ von Bund und Ländern bis Ende 2026 in Kraft treten. Das ist angesichts der derzeitigen Ideenlosigkeit bei der Umsetzung fraglich.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!