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Zu wenig OrganspendenParteiübergreifend für Widerspruchsregelung

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten startet den nächsten Versuch zur Neuregelung der Organspenden. Gibt es dafür inzwischen eine politische Mehrheit?

Im internationalen Vergleich werden in Deutschland sehr wenig Organe gespendet Foto: Sebastian Gollnow/picture alliance

Mal wieder ist die Widerspruchslösung für Organspenden auf dem Tisch. Menschen müssten dann aktiv widersprechen, wenn sich nicht Or­gan­spen­de­r*in­nen werden wollen. Das wird seit Jahren diskutiert, weil die Spendenbereitschaft hierzulande so gering ist. Nun hat eine Gruppe von Bun­des­tags­po­li­ti­ke­r*in­nen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken den Gesetzentwurf für eine solche Widerspruchsregelung eingebracht. Es ist nicht der erste Versuch.

Im internationalen Vergleich werden in Deutschland sehr wenig Organe gespendet. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantationen kamen zuletzt 12 Spen­de­r*in­nen auf 1 Million Einwohner*innen. In anderen europäischen Ländern – Spanien wird hier oft als Beispiel genannt – ist es ein Vielfaches.

Deutschland abgeschlagen

Das vor zwei Jahren eingeführte Organspenderegister hat zwar die Eintragung und postmortale Abfrage der Spendenbereitschaft erleichtert. Es bleibt aber bislang dabei, dass in Deutschland entweder die spendende Person zu Lebzeiten oder deren Angehörige post mortem aktiv einer Organentnahme zustimmen müssen.

Die Spendenbereitschaft und auch die Spenden haben sich seit Einführung des digitalen Registers etwas erhöht, aber die Lücke zwischen benötigten und tatsächlichen Organspenden bleibt groß. Deutschland profitiert nach wie vor von einer höheren Spendenbereitschaft in anderen Ländern.

Spanien etwa hat mit verschiedenen Maßnahmen die Zahl der Or­gan­spen­de­r*in­nen deutlich erhöhen können. Neben der Einführung der Widerspruchsregelung bereits im Jahr 1979 gilt in Spanien auch eine andere Definition von Tod als Grundlage für eine Organspende. Während in Deutschland eine Organentnahme – bei Organspendebereitschaft – nur im Falle eines festgestellten Hirntods möglich ist, kommen in Spanien auch Menschen als Or­gan­spen­de­r*in­nen infrage, deren Herz-Kreislauf-Tod festgestellt wurde. In Österreich, Schweiz und den Niederlanden gibt es vergleichbare Regelungen.

Zur Vorstellung ihres Gesetzentwurfs für eine Widerspruchsregelung betonten die Initator*innen: Bei der Organspendevermittlungsstelle Eurotransplant sei Deutschland inzwischen das einzige Land ohne eine Widerspruchsregelung und habe die niedrigsten Spendenzahlen. Dabei stünden laut Umfragen 85 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüber, 75 Prozent äußerten sich auch klar, selbst spenden zu wollen. Die tatsächlich dokumentierte Spendenbereitschaft liegt aber trotz aller Maßnahmen deutlich dahinter.

Politische Mehrheit ungewiss

Deshalb solle künftig jede volljährige und einwilligungsfähige Person für eine Organspende infrage kommen, wenn sie eingewilligt oder nicht explizit widersprochen habe, erläuterte die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine Dittmar. Konkret solle je­de*r 18-Jährige durch ein Anschreiben darauf hingewiesen werden, „dass er sich entscheiden sollte und dass seine Nichtentscheidung als Zustimmung gilt“, so die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann. Eine solche Regelung würde auch den Druck von den Angehörigen nehmen, sagte der Grünen-Abgeordneter und Neurologe Armin Grau.

Erst im letzten Jahr hatte sich auch der Bundesrat für eine Widerspruchsregelung ausgesprochen. Bereits zwei Mal haben fraktionsübergreifende Gruppen von Bun­des­po­li­ti­ke­r*in­nen einen solchen Vorstoß versucht. Eine politische Mehrheit im Bundestag kam bislang aber nicht zustande und ist auch diesmal ungewiss. Erst am Mittwoch hatte eine ebenfalls fraktionsübergreifende Gruppe Abgeordneter vor einer Widerspruchsregelung gewarnt.

Die Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs, Sabine Dittmar, zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass es in den Fraktionen anders als bei einer Abstimmung 2020 ausreichende Mehrheiten gebe. Angestrebt sei eine erste Lesung im Bundestag noch vor der Sommerpause und die finale Abstimmung bis Jahresende. Für eine solche ethische Debatte wird in der Regel der Fraktionszwang aufgehoben. (mit dpa)

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