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Medizinische VersorgungEntscheidungen im Notfall auf der Intensivstation

Angehörige müssen manchmal Entscheidungen für andere treffen. Doch entsprechen sie dem Patientenwillen? Das untersucht eine neue Studie.

Intensivstation: Die Kommunikation zwischen Patient:innen, Angehörigen und medizinischem Personal ist sehr wichtig Foto: imago

Auf der Intensivstation dürfen Pa­ti­en­t:in­nen grundsätzlich selbst über die Durchführung der nötigen Maßnahmen entscheiden. Doch was passiert, wenn sie dazu nicht in der Lage sind, etwa weil ihr geistiger oder körperlicher Zustand dies nicht zulässt? In solchen Fällen müssen die Angehörigen die Entscheidung treffen. Dies kann auch Maßnahmen betreffen, die zuvor nicht besprochen wurden – zum Beispiel eine maschinelle Beatmung oder eine Organspende nach dem Hirntod. Im schlimmsten Fall kann es dadurch vorkommen, dass die Angehörigen Entscheidungen treffen müssen, die von Pa­ti­en­t:in­nen nicht gewollt waren.

Die Studie

Die Frage, wie gut Menschen über die Wünsche ihrer Angehörigen auf der Intensivstation informiert sind, haben Wis­sen­schaft­le­r:in­nen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf untersucht.

Dazu befragten sie Pa­ti­en­t:in­nen auf einer Station sowie deren Angehörige mithilfe eines Interviews sowie einem speziell entwickelten Fragebogen. Dieser enthielt unter anderem Fragen zur Intensivtherapie – etwa, ob sie künstliche Ernährung, ein Kunstherz oder eine Organtransplantation nach dem Hirntod akzeptieren würden. Außerdem ging es um Vorstellungen zur Lebensqualität: Wie wichtig ist die Mobilität? Wäre es akzeptabel, dauerhaft bettlägrig oder vollständig auf fremde Hilfe angewiesen zu sein? Ziel der Studie war es, herauszufinden, inwieweit die Angehörigen die Wünsche der Pa­ti­en­t:in­nen kennen oder in ihrem Sinne entscheiden würden.

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In den meisten Fällen trafen sie dabei den Willen der Patient:innen. Im Durchschnitt stimmten der tatsächliche und der vermutete Patientenwille in 4 von 5 Fällen überein. Je nach Maßnahme gab es jedoch deutliche Unterschiede: Die größte Übereinstimmung gab es bei der Gabe von Antibiotika oder bestimmten Medikamenten, die im Schockzustand gegeben werden – dann, wenn der Körper nicht ausreichend Sauerstoff bekommt. Die geringste beim Kunstherz. Insgesamt war sich nur ein Drittel der Befragten bei der Beantwortung der Fragen sicher. Etwa 60 Prozent der Pa­ti­en­t:in­nen hatten ihre Wünsche vor der Behandlung mit den Angehörigen besprochen.

Was bringt’s?

Die Studie zeigt, wie wichtig die Kommunikation zwischen Patient:innen, Angehörigen und medizinischem Personal ist. Denn falsche Einschätzungen können dazu führen, dass Menschen entgegen ihrem Willen behandelt werden. Die Stu­di­en­au­to­r:in­nen betonen, wie wichtig es ist, Information über Prognosen und mögliche Komplikationen medizinischer Eingriffe transparent zu teilen. Zudem bietet die Studie Anknüpfungspunkte für weitere Forschung dazu, welche Methoden am besten geeignet sind, die Wünsche nicht entscheidungsfähiger Pa­ti­en­t:in­nen zu erfassen.

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1 Kommentar

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  • Ganz wichtige Klarstellung: Nicht die Angehörigen treffen die Entscheidung, sondern die ÄrztInnen. Die Angehörigen sollen diesen nur helfen, den mutmaßlichen Patientenwillen zu eruieren, mehr nicht. Kein Angehöriger stellt die Indikation zur Beatmung, Organspende usw., auch wenn das oft so verstanden wird, auf beiden Seiten der medizinischen Versorgung.

    Schlussendlich müssen solche Maßnahmen und Therapien sinnvoll und geeignet sein, einen bestimmten Gesundheitszustand (wieder-)herzustellen. Sind sie das nicht, sind sie nicht indiziert.