Zahlen zu Zwangsräumungen 2019: Im Schnitt 45 Räumungen pro Tag

Im Jahr 2019 gab es mindestens 45 Zwangsräumungen täglich – tatsächlich waren es wohl weit mehr. Denn die Daten sind noch nicht vollständig.

Graffiti "Zwangsräumungen verhindern" in Großbuchstaben an der Fassade eines Wohnhauses in Berlin

Zwangsräumungen können auch während der Pandemie in Deutschland vollzogen werden Foto: Karsten Thielker

Auch während der Pandemie können in Deutschland Zwangsräumungen vollzogen werden. Doch wie viele Mie­te­r:in­nen im Jahr 2020 tatsächlich auf die Straße gesetzt wurden, ist unklar – die Datenlage ist dünn. Bisher wurden meist nur die Zahlen der Vollstreckungsaufträge in den einzelnen Bundesländern herangezogen. Diese Zahlen sagen aber nicht aus, ob die Räumungen tatsächlich durchgeführt wurden. Eine bundesweite Übersicht dazu fehlt.

Nun liegt der taz ein Bericht der Bundesregierung vor, der zum ersten Mal zumindest einen Zwischenstand abbildet, wie viele Zwangsräumungen 2019 in den einzelnen Bundesländern vollzogen wurden. Allerdings fehlen noch Daten aus Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Und für sieben Bundesländer – Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen – liegen nur Zahlen für das 4. Quartal 2019 vor. Aus dem Dokument geht nicht hervor, ob die Räumungen sich nur auf Wohnraum oder auch auf Geschäftsräume beziehen.

16.439 Zwangsräumungen wurden dem Bundesjustizministerium bislang für das Jahr 2019 gemeldet – das entspräche im Schnitt 45 Zwangsräumungen pro Tag. Werden nun die Zahlen aus den Ländern, die nur Daten aus dem 4. Quartal übermittelt haben, auf das Jahr hochgerechnet, kommt man insgesamt auf 33.089 Zwangsräumungen. Das entspräche schon 90 Zwangsräumungen pro Tag, obwohl die Daten aus Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein noch fehlen.

Die Gesamtzahl dürfte also höher liegen. Denn in Baden-Württemberg gab es 2019 allein 5.295 Anträge auf Zwangsvollstreckungen. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage von Caren Lay, der wohnungspolitischen Sprecherin der Fraktion der Linken im Bundestag, hervor.

„Räumungen in die Wohnungslosigkeit gehören grundsätzlich verboten“, sagt Lay der taz. „Mindestens für die Zeit der Pandemie müssen Zwangsräumungen von Wohnungen ausgesetzt werden.“ Kommunen sollte zudem die Nutzung von leerstehenden Hotels und Wohnungen für Obdachlose erleichtert werden, so Lay. Im Januar hatte sich auch Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) für eine bundesweite Aussetzung von Zwangsräumungen ausgesprochen. „Mit großer Sorge beobachte ich die unverändert stattfindenden Zwangsräumungen von Wohnungen, und das trotz der Pandemielage“, sagte sie.

Die Bundesregierung legte zwar fest, dass Mieter:innen, die von April 2020 bis Juni 2020 aufgrund der Pandemie Zahlungsrückstände hatten, nicht gekündigt werden dürfen. Doch diese Regelung lief im Juli 2020 aus und wurde nicht verlängert. Die Mietschulden müssen zudem bis Ende Juni 2022 zurückgezahlt werden. Grundsätzlich haben Mie­te­r:in­nen die Möglichkeit, eine Räumung abzuwenden, wenn es für sie eine besondere Härte darstellen würde. Das muss allerdings durch Gerichte entschieden werden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.