Wurde Oury Jalloh ermordet?: Ministerium blockiert Aufklärung
Juristen sollen Ermittlungsfehler im Fall Oury Jalloh prüfen. Jetzt wurde bekannt: Das Justizministerium Sachsen-Anhalt behindert die Experten dabei.
Die beiden Juristen sollen klären, ob bei den Ermittlungen in dem Fall des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Sierra Leoners Oury Jalloh Fehler gemacht worden sind. Obwohl alle Indizien auf eine Tötung Jallohs hindeuten, waren die Mordermittlungen eingestellt worden.
Bei den Sachverständigen handelt es sich um den Grünen Jerzy Montag und den konservativen Juristen Manfred Nötzel. Sie hatten in den vergangenen Monaten bereits mit PolizeibeamtInnen gesprochen, ohne dass das zuständige Innenministerium Einwände erhoben hätte.
Das Justizministerium erklärte nun, es habe „nicht die geringsten Vorbehalte“ gegen die beabsichtigten Befragungen der StaatsanwältInnen – allerdings nur in Sitzungen des Rechtsausschusses und somit im Beisein von Mitgliedern der Landesregierung. Fragen sollten vorab geschickt werden. Alles andere sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar.
„Schwere Beeinträchtigung unserer Arbeit“
Montag lehnt dies ab: Die JustizbeamtInnen nur in einem solchen Setting befragen zu können sei „eine schwere Beeinträchtigung unserer Arbeit für das Parlament“ schrieb er in einer Mail an Molkenbur. Er bitte „dringlich“ darum, die Entscheidung zu überdenken.
Es geht insgesamt um Gespräche mit sieben JustizbeamtInnen, darunter wohl mindestens drei StaatsanwältInnen: Neben Sachsen-Anhalts Noch-Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad dürfte dies der langjährige Leitende Oberstaatsanwalt in Dessau, Folker Bittmann sein. Der hatte, nach 12 Jahre währenden Ermittlungen, im April 2017 erklärt, er gehe von einer Tötung Jallohs aus. Bittmann hatte dabei einzelne Beamte aus dem Dessauer Revier als Tatverdächtige benannt.
Kurz darauf war ihm der Fall entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übertragen worden. Dort entschied die Chefin der Anklagebehörde, Heike Geyer, im November 2017, den Fall einzustellen – was für viel Empörung sorgte. Geyer soll jetzt aufsteigen: Im Juni 2020 wurde bekannt, dass Geyer Konrad nachfolgen und Generalstaatsanwältin von Sachsen-Anhalt werden soll.
Dem Vernehmen nach war es nun Geyer, die sich nicht von den beiden Sachverständigen befragen lassen wollte, woraufhin das Justizministerium das Gespräch ersteinmal blockierte.
Bemerkenswert an dem Vorgang ist, dass das Justizministerium beteiligt war, als 2018 der Rechtsausschuss des Landtags den Untersuchungsauftrag für Montag und Nötzel festlegte – und ein Fragerecht für die beiden explizit festschrieb. Einwände gab es damals keine.
Krach in der Koalition
Die Ablehnung von Montags Anfrage ist eine der ersten Amtshandlungen des Staatssekretärs Molkenbur. Sein Vorgänger Hubert Böning (CDU) war Mitte Juni in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Grund war der Skandal um den Fluchtversuch des Halle-Attentäters Stephan Balliet. Im Landtag von Magdeburg heißt es, nur durch die Demission von Böning konnte Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) ihren eigenen Rücktritt abwenden. Böning hatte den Sachverständigen Montag und Nötzel vor einigen Wochen noch in Aussicht gestellt, die StaatsanwältInnen in der Causa Oury Jalloh befragen zu können.
Eigentlich hatten Montag und Nötzel ihren Untersuchungsbericht im August vorlegen wollen. Daraus wird nun wohl nichts. SPD und Grüne, die in Sachsen-Anhalt mit der CDU in einer Kenia-Koalition regieren, haben das Thema für kommenden Dienstag im Koalitionsausschuss angesetzt. Auch bei der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause am Mittwoch spielte der Fall eine Rolle.
Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade sagt, sie sei von Anfang an dafür gewesen, keine Sachverständigen, sondern gleich einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. „Ich sehe mich jetzt bestätigt“. Von der vom Justizministerium vorgeschlagenen Befragung im Rechtsausschuss hält sie nichts: Dort seien „keine vertraulichen Gespräche“ mit Montag und Nötzel möglich. Die Behauptung, eine Befragung außerhalb des Rechtsausschusses sei verfassungswidrig, sei „Quark“, sagt Quade.
SPD-Fraktionssprecher Martin Krems-Möbbeck nennt die Verweigerung des Justizministeriums „äußerst irritierend“. Das Fragerecht für Montag und Nötzel sei der „klare politische Wille“ des Landtags. Die Arbeit der beiden mache „gar keinen Sinn wenn sie nicht die Möglichkeit haben, diese Gespräche zu führen.“
„Der Ball liegt beim Justizministerium“, sagt Sebastian Striegel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. „Wir bestehen darauf, dass die beiden die Gespräche mit den Staatsanwälten führen dürfen.“
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