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Wohnungsbau wird vereinfachtHamburger Senat zündet den Bau-Turbo

Die Behörden haben mit den neuen Instrumenten in vier Monaten 750 Wohnungen genehmigt. Kritiker sehen Umwelt und Beteiligungsrechte beschädigt.

Der „Bau-Turbo“, mit dem die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen will, zeigt in Hamburg Wirkung. 750 Wohnungen haben die hiesigen Bezirksämter seit dem vergangenen Oktober mithilfe der neuen Regeln genehmigt. Weitere 1.100 werden geprüft. „Der überwiegende Teil dieser Wohnungen wäre nach altem Recht nicht oder nur durch ein langwieriges Bebauungsplanverfahren genehmigungsfähig gewesen“, erklärte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD).

Während der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) die Handlungsbereitschaft des rot-grünen Senats lobte, monierte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) „fehlende ökologische Leitplanken“.

Hinter dem Begriff Bau-Turbo verbirgt sich ein Bundesgesetz, das den Wohnungsbau vereinfachen soll. Es ist am 30. Oktober vergangenen Jahres in Kraft getreten. Befristet bis Ende 2030 gilt die Regel, dass Kommunen Wohnbauten genehmigen können, ohne dafür einen Bebauungsplan aufstellen oder ändern zu müssen. Steht etwa seit ewigen Zeiten eine Schule im Bebauungsplan, die aber gar nicht gebraucht wird, kann die Kommune entscheiden, an dieser Stelle Wohnungen zu genehmigen.

Unbefristet gilt überdies, dass die Vorgaben eines existierenden Bebauungsplanes überschritten werden können, etwa indem Wohngebäude aufgestockt oder erweitert werden. Dazu kommt die Möglichkeit, ohne entsprechendes Planrecht Wohnungen in Innenhöfen oder in zweiter Reihe zu genehmigen. Grenzen haben die Bauerleichterungen beim Fachrecht, etwa dem Natur-, Denkmal- oder Immissionsschutz.

Linke fordert Schlüssel für Sozialwohnungen

Ob das vereinfachte Verfahren in einem Gebiet grundsätzlich infrage kommt, entscheiden im Stadtstaat Hamburg die sieben Bezirke mit ihren gewählten Bezirksversammlungen. Votieren diese für das vereinfachte Verfahren, hat die Verwaltung drei Monate Zeit, einen Bauantrag zu genehmigen oder abzulehnen. Entscheidet sie in dieser Zeit nicht, gilt der Antrag als genehmigt.

Der Branchenverband VNW berichtete über gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern. „So wurden in einer Reihe von Fällen Anträge, die aus rechtlichen Gründen in der Vergangenheit abgelehnt wurden, erneut geprüft und genehmigt“, erklärte Verbandschef Andreas Breitner. Allerdings bräuchten die Bezirksämter wohl mehr Personal, um nicht zum Nadelöhr zu werden.

Die Linke forderte den Senat auf, bei größeren Turbo-Vorhaben regelhaft die Öffentlichkeit zu beteiligen, was die Stadtentwicklungssenatorin keineswegs ausschloss. Zudem forderte die Linke einen festen Schlüssel für Sozialwohnungen: 50 Prozent bei privaten, 100 Prozent bei öffentlichen Projekten.

Auch der BUND monierte, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht verpflichtend sei, sondern im Ermessen des Bezirksamtes liege. Bisher seien Bebauungspläne das zentrale Instrument, um ökologische Belange zu sichern. Verträge mit Bauträgern böten nicht die gleiche Verbindlichkeit und Transparenz.

Gilt das vereinfachte Verfahren, hat die Verwaltung drei Monate Zeit, einen Bauantrag zu genehmigen oder abzulehnen

Besonders bedenklich sei die automatische Genehmigung nach drei Monaten. „Das birgt das große Risiko, dass Vorhaben ohne ausreichende Prüfung Baurecht erhalten“, warnte die Landesvorsitzende Sabine Sommer.

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