Wohnraum in Schleswig-Holstein: Verdrängung aus den Küstenorten
Die Zunahme von Ferienwohnungen sorgt auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein für Probleme. Das gilt vor allem in Ortschaften an den Küsten.
Es ist kein neues Phänomen, dass Sylter:innen zum Wohnen aufs Festland ziehen, da es auf der Insel an Dauerwohnraum mangelt. Ende vergangenen Jahres griff die Kommunalpolitik nach langem Lavieren ein: Künftig wolle die Kommune in den Bebauungsplänen festschreiben, dass bestehender Dauerwohnraum in Zukunft nicht in eine Ferienwohnung umgewandelt werden kann. Vor diesem als „Sylter Verhältnisse“ bezeichneten Problem stehen mittlerweile viele Kommunen im Norden.
Husum hatte das Instrument schon 2019 eingeführt, später folgten Lübeck und Scharbeutz. In den vergangenen Monaten begannen auch Orte wie Timmendorfer Strand und Flensburg darüber zu diskutieren. Denn das Verhältnis von Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen hat in den vergangenen Jahren eine massive Schlagseite erhalten. So hat sich etwa im Ostseeort Scharbeutz die Zahl der Ferienwohnungen im vergangenen Jahrzehnt nahezu verdoppelt. Von den rund 7.700 Wohnungen in Scharbeutz sind mittlerweile knapp 5.000 Wohnungen für Tourist*innen vorgesehen.
Das hat zwar zu einem Boom im Tourismus geführt, doch verschärft einer der wichtigsten Wirtschaftszweige des Landes das Problem mit dem Wohnraum. Am vergangenen Samstag hatte ein Bündnis mehrerer Organisationen – von den Gewerkschaften über Umwelt- und migrantischen Gruppen bis hin zur Linkspartei – zu einer Demonstration in Kiel unter dem Motto „Wohnen ist ein Menschenrecht“ aufgerufen.
Schlechtes Zeugnis vom Mieterbund
Neben Forderungen etwa nach einem Mietendeckel ging es den Demonstrierenden auch um ein Ende der Umwandlung zu Ferienwohnungen. „In letzter Konsequenz muss die Zweckentfremdung von Wohnraum zu dessen Enteignung führen“, forderten sie.
Auch der Mieterbund in Schleswig-Holstein hatte dazu aufgerufen. Zuvor hatte er der regierenden Jamaika-Koalition eine „durchweg negative Bilanz der Wohnungspolitik in den vergangenen fünf Jahren“ attestiert, so der Landesvorsitzende Jochen Kiersch. Das Hauptproblem im Land sei der Mangel an Wohnungen.
Der Mieterbund rechnet als Beleg für sein Urteil für das Jahr 2019 nach, dass den 1,47 Millionen Privathaushalten in Schleswig-Holstein 1,50 Millionen Wohnungen gegenüberstehen. Rein rechnerisch stünde damit eine freie Reserve von rund 30.000 Wohnungen zur Verfügung. Doch die Ferienwohnungen müssen dabei noch abgezogen werden.
Der Mieterbund schätzt die Zahl der Wohnungen auf rund 80.000. Das dürfte realistisch sein: Zwar zählt das Statistikamt Nord nur die Zahl der Hotelbetten, aber der Tourismusverband Schleswig-Holstein hatte kürzlich eine Erhebung der Bettenzahl durchgeführt. Demnach stünden Tourist:innen 192.000 Betten in der sogenannten Parahotellerie zur Verfügung. Darunter fallen Ferienhäuser und -wohnungen, Apartments und Privatzimmer. Das sind etwa 60 Prozent der verfügbaren Betten.
Wohnraumschutzgesetz würde helfen
Ein Wohnraumschutzgesetz auf Landesebene könnte dagegen Abhilfe schaffen. Denn für die betroffenen Kommunen ist es aufwendig, wenn sie über eine Änderung jedes Bebauungsplans umständlich den Bau von Ferienwohnungen begrenzen wollen.
Ein Landesgesetz könnte dafür sorgen, dass Kommunen dem Bau oder der Umwandlung zu einer Ferienwohnung zuvor immer erst zustimmen müssen – oder sie eben ablehnen. Auch Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), forderte jüngst ein Wohnraumschutzgesetz, dass diesen Passus enthält.
SPD, Grüne, Linke und SSW wollen in der kommenden Legislatur ein solches Gesetz einführen. In ihrem Wahlprogramm verliert die CDU kein Wort darüber, was sie von der Umwandlung von Dauer- zu Ferienwohnungen hält. Auch die FDP ist gegen ein Wohnraumschutzgesetz.
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