Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein: Sylter Verhältnisse in Scharbeutz

Scharbeutz will die Zahl der Ferienwohnungen begrenzen. Einheimische würden verdrängt. In zehn Jahren hat sich die Wohnungszahl verdoppelt.

Dunkelbraune hölzerne Hausfassade mit Tür und Fenster

Tür zum Tourismus-Boom: Immer mehr Ferienwohnungen entstehen Foto: Peter Nowack/imago

HAMBURG taz | Kampf den Fewos: An den schleswig-holsteinischen Küstenorten wächst der Unmut über die steigende Zahl an Ferienwohnungen. Scharbeutz und weitere Kommunen an der Ostsee wollen künftig keine weiteren Ferienwohnungen mehr erlauben. „Wir wollen keine Sylter Verhältnisse“, sagt Scharbeutz’ parteilose Bürgermeisterin Bettina Schäfer. Der Mieterbund begrüßt das, sieht aber die Landesregierung dennoch in der Pflicht, mit einem Zweckentfremdungsgesetz normale Mietwohnungen zu erhalten.

Von den rund 7.700 Wohnungen in Scharbeutz sind mittlerweile knapp 5.000 Wohnungen für Tourist*innen vorgesehen. „Das hat sich in den letzten zehn Jahren in etwa verdoppelt“, sagt Schäfer. Einerseits hat es einen gewaltigen Bauboom an der Küste gegeben, andererseits wurden viele Wohnungen zu Ferienwohnungen umgewandelt. „Nun ist langsam der Punkt gekommen, an dem es reicht“, sagt Schäfer.

Denn ähnlich wie in den städtischen Ballungsgebieten sei auch in den beliebten Küstenorten der Wohnraum so knapp geworden, dass einheimische Mieter Probleme haben. Auch Angestellte in den Tourismus-Unternehmen hätten es immer schwerer, eine Wohnung zu bekommen, so Schäfer – ähnlich wie auf Sylt, wo Beschäftigte zum Teil täglich vom Festland pendeln müssen, weil sie sich die Mieten nicht mehr leisten können.

Die Politiker*innen der Ostsee-Kommunen wollen künftig über den ­städtischen Bebauungsplan dafür sorgen, dass in reinen Wohngebieten keine Ferienwohnungen mehr entstehen können. Dadurch soll die Lebensqualität der Einwohner*innen gestärkt werden. „Die Einheimischen macht es auch nicht glücklich, wenn in der ganzen Nachbarschaft außerhalb der Ferienzeiten die Rollläden runtergeklappt sind“, sagt Schäfer.

Langjährige Mieter*innen werden verdrängt

Die Mieterbund begrüßt die kommunale Entscheidung zur Begrenzung der Ferienwohnungen. „Wir sind froh, dass Kommunen und die Einheimischen mittlerweile merken, dass die Entwicklung ausgeufert ist“, sagt Thomas Klempau, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Lübeck.

Er kennt viele Fälle von einheimischen Mieter*innen, die durch die steigende Zahl von Ferienwohnungen verdrängt wurden. „Für die langjährigen Mieter ist es mittlerweile schwierig, an Orten mit lukrativem Wohnraum und hoher Nachfrage zu wohnen“, sagt Klempau.

Das führt nicht nur zu steigenden Mietpreisen: „Wir hören erstaunlich viele Fälle, in denen Vermieter einen Eigenbedarf ankündigen“, sagt Klempau. Dadurch würden Vermieter*innen versuchen, die bisherigen festen Mieter*innen loszuwerden, um den Wohnraum künftig lukrativer an Tourist*innen zu vermieten. Das ist zwar nicht legal, aber bringt Mieter*innen immer mehr in Bedrängnis.

Auch in anderen Ostsee-Kommunen, etwa in Travemünde oder Sierksdorf, gab es in den vergangenen zehn bis 15 Jahren einen massiven Anstieg der Zahl der Ferienwohnungen. Und auch dort versuchen die Lokalpolitiker*innen gegenzusteuern. In Lübeck wurde sogar in Teilen der Altstadt die Umwandlung von Gebäuden zu Ferienhäusern untersagt.

Landespolitik hält sich raus

Mit Husum hat an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste bereits vor Kurzem eine erste Kommune zu reagieren begonnen: Der Stadtrat beschloss Ende vorigen Jahres, dass Neubauten und bestehende Gebäude nur noch mit städtischer Genehmigung zu touristischen Übernachtungsmöglichkeiten gebaut oder umgewandelt werden dürfen.

„Wir haben endlich ein Instrument, um gegen die nicht genehmigten Nutzungsänderungen zukünftig auch aktiv vorzugehen“, begründete die Stadt die Einführung dieser „Erhaltungssatzung“.

Ein weiteres Instrument für Kommunen, um die Umwidmung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu verhindern, ist eine Veränderungssperre. Diese ist allerdings, sofern genutzt, Teil eines Bebauungsplans und müsste entsprechend immer wieder neu verordnet werden. Das ist kompliziert. Zudem gibt es in Fällen, in denen eine Kommune die Umwidmung auf dieser Grundlage untersagt, immer wieder Rechtsstreitigkeiten.

Aus Sicht des Mieterbundes wäre es geboten, dass auch im nördlichsten Bundesland endlich eine Zweckentfremdungsverordnung eingeführt wird. Damit würde allen Kommunen ein wirksames Instrument gegen unlautere Umnutzung von Dauerwohnraum an die Hand gegeben werden.

Gemeinden sollen selbst entscheiden

„Dann müssten Kommunen nicht erst die Bebauungspläne ändern, sondern könnten touristische Vermietung sofort und mit der Drohung eines Bußgelds untersagen“, sagt Klempau. In Hamburg, Bremen und Niedersachsen gibt es bereits eine solche Verordnung.

Dies beträfe dann vor allem das immer größer werdende Angebot auf Plattformen wie Airbnb. „Anfangs vor allem in Großstädten ein Problem, ist Airbnb mittlerweile auch hier angekommen“, sagt Klempau. Angeboten werden dort Privatwohnungen, besonders von Menschen, die in den Küstenorten eine Zweitwohnung besitzen und nur Teile des Jahres dort verbringen.

Doch in der Landespolitik gibt es dafür kaum Bestrebungen. Zuletzt hatte 2018 der Südschleswigsche Wählerverband einen Entwurf zu einem Wohnraumschutzgesetz ins Landesparlament gebracht – ohne Erfolg. Selbst die SPD als größte Oppositionspartei im Norden zeigt wenig Interesse.

„Es ist am sinnvollsten, wenn Gemeinden selber entscheiden, wie viele Ferienwohnungen sie zulassen möchten und welche Gemeindebereiche dem Dauerwohnen vorbehalten werden sollen“, sagt die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Regina Poersch.

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