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Windkraft-Ausbau in Schleswig-HolsteinNabu kritisiert „Goldgräberstimmung“

Weil es in Schleswig-Holstein derzeit keine gültigen Regionalpläne für den Bau von Windparks gibt, dürfen diese prinzipiell überall geplant werden.

Gibt zwar ein Postkartenmotiv her, ist aber nicht überall erwünscht: Windpark Foto: Patrick Pleul/dpa

Windräder in einer moorigen Niederung, in der Singschwäne und Gänse rasten – mit Sorge betrachtet der Naturschutzbund (Nabu), wo in Schleswig-Holstein zurzeit Windparks geplant sind. In den Gemeinden herrsche „Goldgräberstimmung“, kritisiert Fritz Heydemann, stellvertretender Vorsitzender des Nabu-Landesverbandes.

Der Run auf neue Flächen ist möglich, weil das Land zurzeit keine gültigen Regionalpläne für den Ausbau neuer Windparks hat. Stattdessen gilt die sogenannte Öffnungsklausel. Sie gebe den Gemeinden einen „positiven Handlungsspielraum“, heißt es vom Landesverband erneuerbare Energie (LEE).

Der Nabu spricht von „rücksichtslosen Planungen“. Das Land, das die Pläne genehmigen muss, verweist auf die allgemeinen Regeln für Natur- und Flächenschutz.

Dass Gemeinden gegen geltendes Recht verstoßen würden, sagt der Nabu zwar nicht. Aber es herrsche „planerischer Wildwuchs“, bei dem Grenzen ausgereizt werden. Denn es gehe ums Geld, sagt Fritz Heydemann: „Investoren sehen die Chance, die Gemeinden zur Planung entsprechender Windparks zu bewegen, unterfüttert mit in Aussicht gestellten üppigen finanziellen Beteiligungen bis hin zu Geldgeschenken.“

Windparks bringen Geld

Marcus Hrach, LEE-Landesvorsitzender, widerspricht: Anstelle einzelner In­ves­to­r:in­nen herrsche eine große Vielfalt von Akteur:innen. „Insbesondere an der Westküste ist die Bürgerenergie stark vertreten“ – gemeint sind kommunale Genossenschaften, in die nur Einheimische eintreten dürfen.

Das Innenministerium teilt mit, dass keine gesicherten Erkenntnisse vorlägen: Welche Grund­ei­gen­tü­me­r:in­nen oder In­ves­to­r:in­nen von gemeindlichen Windenergieplanungen profitierten, müssten die Kommunen nicht mitteilen. Doch grundsätzlich gilt: Windparks bringen Geld, nicht nur für Privatleute, sondern auch für die Gemeinden, die sich über Steuereinnahmen freuen und darum Planungen vorantreiben.

Auch das Land will und muss mehr Flächen für Windkraft freigeben. Es geht um Landstrom; Offshore-Flächen vor den Küsten unterliegen nicht dem Landesrecht.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Regierung spricht schon lange davon, dass die zwei Prozent Fläche, die jedes Bundesland für die nachhaltige Energiegewinnung zur Verfügung stellen muss, erreicht sind.

Allerdings messen die selbst ernannten Windkraft-Musterschüler:innen nach der „Rotor-in“-Methode, bei der anstelle der Standfläche die gesamte Länge der Rotorblätter angerechnet wird. Nach diesem Maß braucht Schleswig-Holstein daher mehr Fläche für Windräder. Es fehlt auch noch einiges, um bis 2030 auf die Zielmarke von 15 Gigawatt installierte Leistung zu kommen.

Ihre Windkraft-Planung ist Schleswig-Holsteins Regierungen in den vergangenen Jahren mehrfach um die Ohren geflogen.

Laut Homepage des grün geführten Umwelt- und Energiewendeministeriums drehen sich in Schleswig-Holstein rund 3.200 Windräder mit einer Leistung von neun Gigawatt Strom. Knapp 500 weitere Anlagen sind genehmigt. 89 weitere Anträge liegen im Innenministerium, das die Genehmigungen erteilt, vor.

Einige Parks sollen auf Flächen entstehen, die das Land früher ausgeschlossen hatte, meist aus Gründen des Natur- oder Artenschutzes, sagt Ministeriumssprecher Tim Radke. Diese Anträge zu stellen, sei das Recht der Gemeinden, aber aus Sicht der Landesregierung sei „eine einheitliche Planung unter der Berücksichtigung der Schutzbelange von Mensch, Natur und Tier eindeutig zu bevorzugen“.

Doch ihre Windkraft-Planung ist Schleswig-Holsteins Regierungen in den vergangenen Jahren mehrfach um die Ohren geflogen: Gerichte hoben die Regionalpläne, die detailliert Flächen vorgeben, wieder auf, zuletzt 2024. Geklagt hatten Anwohner:innen, teils weil sie mehr, teils weil sie weniger Windkraft wollten. Immerhin hat die Regierung Mitte Mai eine Neufassung seines Landesentwicklungsplans beschlossen.

Keine Solarparks in Naturschutzgebieten

Auch die überarbeiteten Regionalpläne sollen im Lauf des Jahres fertig werden. Anträge der Gemeinden, die bis dahin nicht rechtsgültig sind, wären damit vom Tisch.

Der Konflikt zwischen Energiewende und dem Schutz unberührter Flächen betrifft auch die Solarparks. Deren Ausbau haben die Kommunen allein in der Hand – allerdings gelten dabei Regeln, teilt das Ministerium mit.

In Gebieten, die für Natur- und Landschaftsschutz sowie Tourismus oder Erholung vorgesehen sind, dürfen keine „raumbedeutsamen Solar-Freiflächenanlagen“ gebaut werden. Auch regionale Grünzüge, durch die sich Wild von Ort zu Ort bewegt, sind tabu. Bevorzugt werden zurzeit dagegen die Streifen neben Autobahnen oder Bahntrassen mit Photovoltaik belegt.

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