Wind-an-Land-Gesetz: Deutschlandtempo für die Windkraft?

Am Montag wurde die Umsetzung einer EU-Notfallverordnung beschlossen. Heute tritt das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft.

Vor der Montage des Windradturms wird ein Turmsegment auf dem Schwerlasttransporter von Staub und Schmutz gereinigt,

Für den Windpark in Wollenthin wird ein Turmteil im Oktober 2022 von einem Schwerlaster angeliefert Foto: Paul Langrock

BERLIN taz | An diesem Mittwoch tritt das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft. Vergangenen Sommer wurde es unter hohem Druck beschlossen: Am 8. Juni stellte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zwei Gesetze für die Beschleunigung vor. Umweltverbände bekamen kaum Zeit für Stellungnahmen, Beamte mussten Nachtschichten machen. In der Woche darauf billigte das Kabinett die Entwürfe. Noch vor der Sommerpause wurden sie beschlossen.

Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz gilt schon seitdem, jetzt auch das Wind-an-Land-Gesetz. Zudem hat in der Zwischenzeit die EU eine Notfallverordnung erlassen, die ebenfalls den Windkraftausbau beschleunigen soll. Wird 2023 also das Jahr der Trendwende für die Windkraft? Zumindest wird sich zeigen, ob das von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene „Deutschland-Tempo“ nicht nur für LNG-Terminals, sondern auch für den Ausbau der Windkraft gilt.

In den vergangenen Jahren verlief der nämlich schleppend. 2017 war das bisherige Ausbau-Hoch, seitdem sinken die Zahlen. In Bayern wurden 2022 nur 14 Anlagen errichtet, in Baden-Württemberg nur 9. Das liegt mitunter an den langen Planungsverfahren. Hier soll das Wind-an-Land-Gesetz ansetzen. Es schreibt vor, dass bundesweit 2 Prozent der Flächen für Windräder ausgewiesen werden müssen.

Es verspricht den Ländern: Wenn ihr jetzt Flächen ausweist, dann können andere Gebiete von Windkraftanlagen freigehalten werden. Wenn die Länder das aber nicht schaffen, drohen Sanktionen. So werden dann die in einem Bundesland geltenden Abstandsregeln außer Kraft gesetzt und die Windräder könnten ungesteuert ausgebaut werden. Das Zwischenziel muss bis 2027 erreicht werden, 1,7 Prozent der Landfläche müssen bis dahin ausgewiesen sein, bis 2032 dann 2 Prozent.

Nicht nur eine Frage der Planung

Für den Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Sascha Müller-Kraenner geht das zu langsam. „Die Bundesländer dürfen keine Zeit verlieren“, sagt er. Sein Appell: Die Länder sollen die Flächen schon bis 2025 ausweisen. Baden-Württemberg hat sich das bereits als Ziel gesetzt. Sachsen will die Ausweisung 2027 abschließen, Niedersachsen 2026.

Magnus Wessel ist Leiter für Naturschutzpolitik bei der Umweltorganisation BUND. Er ist glücklich über das Zwei-Prozent-Ziel, sagt aber: „Ausgewiesene Flächen sind noch keine Windkraftanlagen.“ Er befürchtet, dass zwar Flächen ausgewiesen werden, es aber Jahre dauere, bis sich dort auch Windräder drehen. Dazu kommt: Es sei nicht nur eine Frage der Planung, sondern auch der Kapazitäten. Es fehle an Personal und Daten.

Ob Planer für Autobahnen oder Windräder eingesetzt werden, darüber streitet zurzeit die Ampelkoalition. Beides gleichzeitig ginge nicht, sagt Wessel. Um die Beschleunigung sicherzustellen, hat das Bundeskabinett am Montag die Umsetzung einer EU-Notfallverordnung beschlossen. Danach sollen Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen für einen Zeitraum von eineinhalb Jahren wegfallen, wenn es eine strategische Umweltprüfung für das Gebiet gibt.

Die Mitgliedstaaten sollen für die Windkraft sogenannte Go-to-Areas ausweisen. Künftige, aber auch schon begonnene Genehmigungsverfahren sollen mit dem Beschluss beschleunigt werden. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck von den Grünen sprach am Montag von einem „Windausbau-Beschleuniger, wie wir ihn noch nicht hatten“. Trotzdem sei der Artenschutz „wichtig“.

Windenergieverbände begrüßen den Beschluss

Nach der Gesetzesvorlage, die noch durch den Bundestag muss, können deswegen die Behörden Schutzmaßnahmen für Arten anordnen, etwa Abschaltzeiten für Windräder. Andernfalls müssten die Betreiber Ausgleichszahlungen an Artenhilfsprogramme zahlen. Die Windenergieverbände reagierten positiv auf den Beschluss, Umweltschutzorganisationen äußerten sich kritisch.

Der Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE) sagt: Die Notfallverordnung stellt „einen Paradigmenwechsel im Zusammenspiel des Planungs- und Genehmigungsrechts dar.“ Für ihn hätte sie das Potenzial für eine echte Beschleunigung.Die Referentin für erneuerbare Energien und Naturschutz beim Naturschutzbund (Nabu), Rebekka Blessenohl, findet die Idee der Go-to-Areas gut.

Sie äußert aber heftige Kritik an der geplanten Umsetzung. Die aktuellen Entwürfe „kommen einer Abschaffung des Artenschutzes beim Bau von Windenergieanlagen gleich.“ Ihr scheint es nur um einen Gewinn beim Klimaschutz zu gehen. Aber: „Mit hastigen Maßnahmen, die einseitig zu Lasten des Artenschutzes sind, werden keine maßgeblichen Fortschritte beim Ausbau der Windenergie erreicht“, sagt Blessenohl.

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