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Wieso die Taktik von Rechten vor gericht nicht aufgingUnglaubwürdige Zeugen

Foto: Jungsfoto: dpa

Das Amtsgericht Neumünster hat am vergangenen Freitag zwei Antifas vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Vor Gericht standen die beiden Männer, weil sie von Rechtsextremen aus dem Umfeld der NPD angezeigt wurden. Am Ende des Verfahrens aber forderte selbst der Staatsanwalt Freispruch, da ihm die Zeugen unglaubwürdig erschienen.

Es war nicht der erste dieser Fälle. In den vergangenen Jahren haben Rechtsextreme immer wieder vermeintliche Gewalttaten antifaschistisch Engagierter bei der Polizei angezeigt. Sie wollen mit dieser Taktik vor allem erreichen, dass die polizeilichen Ermittlungen das persönliche Umfeld verunsichern und dass möglicherweise politische Strukturen aufgedeckt werden.

Der Verhandlungssaal war am vergangenen Freitag bis auf den letzten Platz belegt. An die 100 Unterstützer der Beschuldigten waren gekommen, einige mussten im Flur warten. „Zwölf Angehörige der rechten Klientel“ zählte die Polizei, die mit zwei Einsatzzügen vor Ort war.

Im Prozess hielt der Staatsanwalt den Beschuldigten zunächst vor, am Volkstrauertag 2013 eine Gruppe NPD-Anhänger – unter ihnen der NPD-Vorsitzende des Kreisverbandes Segeberg-Neumünster, Daniel Nordhorn, und der NDP-Ratsherr Mark Proch – in Neumünster auf deren Weg zum Gedenkstein Groß Kummerfeld fotografiert zu haben. Dann sollen die Angeklagten auf die Rechten losgegangen sein.

Die Beschuldigten sagten aus, dass es andersherum gewesen sei. Sie seien von den Rechten mit Gegenständen beworfen und mit Pfefferspray angegriffen worden. „Wir haben niemanden angegriffen, wir waren nicht bewaffnet“, sagte einer der Beschuldigten der taz.

Andreas Speit

arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland.

Der Staatsanwalt glaubte Nordhorn und Proch, die als Zegen aussagten, im Verfahren dann auch kaum ein Wort – und am Ende stand folgerichtig der Freispruch der beiden angeklagten Antifas.

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