Widerstand gegen Freihandelsabkommen: DGB-Linie gilt in Hamburg nicht
Ein Netzwerk aus Verbraucher-, Sozial-, Juristen- und Umweltverbänden macht gegen die Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TiSA mobil. In Hamburg ist auch der DGB dabei.
Für Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltverbände sind die Aussichten ein Horror, obwohl die Details der Geheimverhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA über das Freihandels-Abkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) noch im Verborgenen sind. Dennoch gibt schon unter den Kritikern erste Unstimmigkeiten. Nach dem strikten „Nein“ der DGB-Gewerkschaften zu „Deregulierungen“ hat die Führung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in sozialdemokratischer Verbundenheit vor Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einen Kniefall gemacht und zu TTIP medial grundsätzlich „JA“ gesagt – wenn auch ein „Aber“ dahinter steht.
Da machen der DGB-Hamburg und die Gewerkschaft Ver.di nicht mit. Sie haben sich mit der Verbraucherzentrale, Sozial- und Umweltverbänden und den Globalisierungskritikern von Attac zum „Netzwerk Stoppt TTIP, CETA und TiSA“ zusammengeschlossen, das am Samstag zur Demonstration im Rahmen des europäischen Aktionstages aufruft. Motto: „Freihandelsverhandlungen stoppen“.
„Beratungen in Hinterzimmern und ein Hinwegfegen von erkämpften Arbeitsrechten sind nicht akzeptabel“, sagt die Hamburger DGB-Vorsitzende Katja Karger. „Selbst die EU-Parlamentarier dürfen die Forderungen der USA an ihre Länder nicht einsehen“, kritisiert Karger.
Ziel der Freihandelsabkommen sei der Abbau von Standards und Rechten, die angestrebten Vereinheitlichungen bergen die Gefahr, dass das jeweils niedrigste Schutzniveau Maßstab werde, befürchtet das Netzwerk. Zudem sollen multinationale Konzerne das Recht erhalten, gegen demokratisch beschlossene Gesetze vor geheim tagenden Schiedsgerichten klagen zu können, um von Ländern Schadensersatz für entgangene Profite wegen Mindestlohn oder Sozial-, Gesundheits- und Umweltstandards zu verlangen.
So klagt der Stromversorger Vattenfall vor dem Schiedsgericht der Weltbank gegen die Bundesrepublik auf 3,7 Milliarden Euro Entschädigung wegen entgangener Gewinne durch die Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel.
Solche Verfahren sollen durch TIPP und den kanadischen Ableger CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) in allen Bereichen möglich werden, was den Umfang und die Qualität der Daseinsvorsorge bei weiteren Privatisierungen von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Nahverkehr oder Wasserversorgung in Frage stellt, befürchten die TTIP-Gegner. Ziel sei eine weitgehende Machtverschiebung von gewählten Parlamentariern zu multinationalen Konzernen und eingesetzten Schiedsstellen aus Anwälten internationaler Kanzleien, so dass Parlamentsdebatten bald nur noch Folklore-Wert haben könnten.
Leser*innenkommentare
Rainer Pakosch
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