Wibke Werner vom Berliner Mieterverein: „Der Mieter kann haftbar sein“
Am Ostermontag wurde ein 61-Jähriger vor seinem Haus in Berlin-Mitte von einem Blumenkübel erschlagen. Wer trägt in solchen Fällen die Verantwortung?
taz: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Gegenstand vom Balkon fällt und jemanden verletzt o der tödlich getroffen wird, Frau Werner?
Wibke Werner: Wenn ein Gegenstand herunterfällt, dann besteht erst einmal die Vermutung, dass die Anbringung unzureichend war. Wurde der Blumentopf nicht ordnungsgemäß angebracht und kommt dadurch ein Mensch zu Schaden, kann das dann zur Haftung der Mieter*innen führen.
taz: Gibt es Regeln in Deutschland, was Mieter*innen grundsätzlich auf ihrem Balkon lagern oder aufstellen dürfen?
Werner: Der Balkon gehört zur Wohnung und unterliegt dem vertragsgemäßen Gebrauch. Er darf also weitestgehend so gestaltet werden, wie es einem gefällt. Die Grenze ist jedoch die Gefährdung anderer. Von der Gestaltung darf keine Gefahr für andere ausgehen. Blumenkübel müssen so fest angebracht sein, dass sie weder Menschen noch Gegenstände wie parkende Autos schädigen können.
taz: Sind denn nur die Mieter*innen verantwortlich?
Werner: Auch der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht für sein Gebäude und kann sachliche Gründe anführen, um das Anbringen von Kästen an der Außenseite der Brüstung zu untersagen. Beispielsweise, wenn darunter ein Gehweg verläuft oder Autos parken. Wenn er bemerkt, dass Töpfe ungesichert stehen, kann er eine Unterlassung fordern. Er muss allerdings nicht wöchentlich kontrollieren, ob die Mieter*innen sich daran halten. Eine allgemeine Überprüfungspflicht hat er also nicht.
taz: Was gilt denn als sichere Befestigung?
Werner: Auf der sichersten Seite ist man, wenn man sich mit der Dekoration des Balkons auf den Innenraum beschränkt, sodass diese durch die Balkonbrüstung rückhaltig abgesichert ist. Schwere Blumentöpfe sollte man am besten auf den Boden stellen und auch darauf achten, dass Gießwasser nicht durch die Brüstung nach unten auf den Nachbarbalkon fließt.
taz: Welche Rolle spielen Wetterbedingungen wie starker Wind oder Sturm in solchen Fällen?
Werner: Bei einer amtlichen Sturmwarnung steigen Anforderungen an die Mieter*innen. Man muss dann genau prüfen, was auf dem Balkon ein Gefahrenpotenzial darstellt. Wer sehenden Auges einen schweren Kübel ungesichert bei Sturm auf der Kante stehen lässt, kann dafür haften, wenn es zu Schäden kommt.
taz: Wie oft kommt jemand durch so etwas zu Schaden?
Werner: Genaue Zahlen liegen mir nicht vor, aber Gott sei Dank sind Vorfälle wie der am Montag extrem selten. In dem Fall war es eine Verkettung unglücklicher Umstände, dass genau in dem Moment, in dem der Blumenkübel fiel, ein Passant unter dem Balkon entlangging. Aber es bleibt eine Tragödie.
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