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Weniger Geld in MassenunterkünftenBundesregierung ignoriert Urteil zu Asyl-Leistungen

Dass Asyl­be­wer­be­r:in­nen in Sammelunterkünften weniger als das Existenzminimum bekommen, ist verfassungswidrig. Die Bundesregierung juckt das nicht.

Die Bundesregierung hält daran fest, Asyl­be­wer­be­r:in­nen in Wohnheimen niedrigere Leistungen zu zahlen, weil sie angeblich mit ihren Mit­be­woh­ne­r:in­nen „gemeinsam wirtschaften“ und deswegen weniger Geld bräuchten. Das zeigt die Antwort des Bundesarbeits- und Sozialministeriums auf eine kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. Der spricht von einer „bewussten Verzögerungsstrategie auf dem Rücken der Schwächsten“ und verweist auf Gerichtsurteile, die die Praxis für rechtswidrig befanden.

Konkret geht es um Geflüchtete, die in Sammelunterkünften leben. Sie erhalten seit 2019 nur noch Asylbewerberleistungen der Stufe zwei, wie sie sonst Menschen in Partnerschaften bekommen. Die Höhe liegt mit rund 400 Euro etwa 50 Euro niedriger als die Leistungen der Stufe 1, wie sie Alleinstehende außerhalb von Massenunterkünften bekommen. Begründet wird der reduzierte Satz damit, dass die Betroffenen in den Unterkünften Einkäufe mit ihren Mit­be­woh­ne­r:in­nen teilen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2022 geurteilt, dass die Absenkung der Leistungen verfassungswidrig ist. Es sei „nicht erkennbar, dass in den Sammelunterkünften regelmäßig tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt werden oder werden können“, so das Gericht damals. Die Höhe der Leistungen sei so „mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar“. Geändert hat sich bis heute trotzdem nichts.

Von Dzienus mit dem Urteil konfrontiert, verweist das zuständige Arbeits- und Sozialministerium unter Bärbel Bas (SPD) darauf, dass die Leistungskürzung im Asylbewerberleistungsgesetz zweimal geregelt ist. Einmal im zweiten und einmal im dritten Paragrafen. Weil das Bundesverfassungsgericht nur Kürzungen nach dem zweiten Paragrafen in sein Urteil aufgenommen hat, sei nicht geklärt, ob dies auf Basis des dritten Paragrafen nicht doch verfassungskonform sei, heißt es aus dem Ministerium. Dazu laufe ein weiteres Gerichtsverfahren: „Die Entscheidung des Gerichts ist abzuwarten.“

Existenzminimum juckt nicht

Dzienus kritisiert: „Die Bundesregierung nimmt durch ihre Untätigkeit in Kauf, dass Asylsuchende über Jahre hinweg mit niedrigen Leistungen leben müssen.“ Damit verstecke die schwarz-rote Koalition sich „hinter aufgeschobenen Gutachten und erwartbaren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“.

Men­schen­recht­le­r:in­nen kritisieren aber auch die nicht-abgesenkten Asylbewerberleistungen der Stufe 1 als zu niedrig. Sie liegen für Alleinstehende immer noch knapp 100 Euro niedriger als das, was Bürgergeld-Empfänger:innen bekommen. Dass Geflüchteten, für deren Asylantrag ein anderes Land zuständig ist, einige oder sogar alle Leistungen gestrichen werden können, hatte letzte Woche der Europäische Gerichtshof für EU-rechtswidrig befunden.

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