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Wegweisendes Urteil in Den HaagHaft für Jean-Pierre Bemba verlängert

Der Internationale Strafgerichtshof hat erstmals Haftstrafen wegen der Bestechung von Zeugen in einem Kriegsverbrecher-Prozess verhängt.

Handelte noch aus seiner Zelle heraus kriminell: Kongos Ex-Vizepräsident Jean-Pierre Bemba Foto: reuters

epd | Der Internationale Strafgerichtshof hat erstmals Haftstrafen wegen der Bestechung von Zeugen in einem Kriegsverbrecher-Prozess verhängt. Die Richter in Den Haag verurteilten den früheren kongolesischen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba und vier seiner Vertrauten am Mittwoch zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und 30 Monaten.

Bemba war im vergangenen Jahr zu 18 Jahren Haft wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden, die seine Truppen in der Zentralafrikanischen Republik begangen hatten. Der heute 54 Jahre alte Politiker hatte dem Urteil zufolge von seiner Zelle in Den Haag den Auftrag gegeben, Zeugen in seinem Prozess zu bestechen und Beweise zu fälschen.

Während des Strafprozesses nahm die Anklage deshalb neue Ermittlungen gegen Bemba, zwei seiner Anwälte, einen kongolesischen Abgeordneten und einen Vertrauten auf. Bemba wurde am Mittwoch unter Vorsitz des deutschen Richters Bertram Schmitt zu einem Jahr Haft und zur Zahlung von 300.000 Euro an den Opfer-Fonds des Strafgerichtshofs verurteilt. Die Haftstrafe muss er nach Verbüßung der Strafe aus dem Kriegsverbrecherprozess antreten.

Sein früherer Anwalt Aimé Kilolo Musamba wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft und zur Zahlung von 30.000 Euro verurteilt. Die anderen Angeklagten bekamen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Weil ihre Zeit in Untersuchungshaft angerechnet wird, sind ihre Strafen bereits verbüßt.

Die Beeinflussung und Einschüchterung von Zeugen führte vor dem Internationalen Strafgerichtshof bereits zur Einstellung von Verfahren und tritt offenbar in mehreren Fällen auf. Bisher kam es deshalb aber noch zu keinem anderen Strafverfahren. Der Korruptionsprozess gegen Bemba und die anderen Angeklagten gilt deshalb als wegweisend. Der Strafgerichtshof verfolgt seit 2002 Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

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