: Was heißt hier 8-Stunden-Tag?
Die Regierung will das Arbeitszeitgesetz ändern. Ihr Reformentwurf ist für Juni angekündigt. Hier vorab die wichtigsten Fragen und Antworten
Von Barbara Dribbusch und Tobias Schulze
Jetzt will Schwarz-Rot Ernst machen mit Reformen. Spätestens Ende Juni soll auf dem Koalitionsgipfel ein großes Paket geschnürt werden, einschließlich Renten- und Steuerreform. Schon vorher kommt voraussichtlich ein weiteres Vorhaben: die Abschaffung des 8-Stunden-Tags in seiner bisherigen Form.
Schon Anfang Juni könnte Arbeitsministerin Bärbel Bas einen Gesetzesentwurf vorlegen. Lust darauf hat die SPD-Politikerin nicht. Wenn es nach ihr ginge, „würden wir das Thema gar nicht erst anfassen“, sagte sie kürzlich vor Delegierten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Es stehe nun aber im Koalitionsvertrag.
Ganz anders Bundeskanzler Friedrich Merz: Er sagte schon im Januar bei einem Wirtschaftsempfang, er würde das Arbeitszeitgesetz am liebsten ganz streichen. Zwischen der Abschaffung und einem Weiter-so gibt es Abstufungen.
1 Wie lauten die Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz, die geändert werden sollen?
Paragraf 3 des Arbeitszeitgesetzes schreibt vor: Die Arbeitszeit pro Werktag darf maximal 8 Stunden betragen. Ausnahmsweise dürfen es auch mal 10 Stunden sein, die Mehrarbeit muss innerhalb eines halben Jahres ausgeglichen werden.
Da der Samstag ein Werktag ist, ist also eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt. 10-Stunden-Tage an 4 Tagen pro Woche sind schon heute zulässig, als Ausnahme auch eine 60-Stunden-Woche mit 10 Stunden an 6 Tagen – sofern die Überstunden danach ausgeglichen werden. Wichtig: Im Gesetz ist festgehalten, dass zwischen einzelnen Schichten eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen muss.
2 Es gibt schon jetzt längere Schichten, in Krankenhäusern zum Beispiel.
Laut Paragraf 7 des Arbeitszeitgesetzes ist jetzt schon erlaubt, auf Grundlage von Tarifverträgen mehr als zehn Stunden täglich zu arbeiten, „wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt“. Darauf basierend verlangen Krankenhäuser von Beschäftigten oft überlange Dienste mit bis zu 24 Stunden.
Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz zum Beispiel in der Landwirtschaft vor. Für manche Modelle braucht man eine behördliche Genehmigung. In der Chemieindustrie, etwa bei BASF, gibt es 12-Stunden-Schichten für die Überwachung von Maschinen, die durchgehend laufen. Die Beschäftigten bekommen dementsprechend viele freie Tage.
3 Was soll sich ändern?
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen.“ Und: „Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir Missbrauch ausschließen.“
Diese EU-Richtlinie erlaubt eine Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden, die im Durchschnitt mehrerer Monate gewahrt bleiben muss. Zur Verteilung dieser Stunden auf die Wochentage macht sie nur eine Vorschrift: Zwischen den Schichten muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.
Mit dem neuen Gesetz in Deutschland könnten für alle Arbeitsplätze Schichten von 12 Stunden und 15 Minuten (plus 45 Minuten Pause) zulässig werden. Im Extremfall wären somit sogar Wochen mit 73,5 Arbeitsstunden möglich – dann aber eben mit Ausgleich in den Folgemonaten. Laut Beteuerungen aus der Koalition soll das Gesetz nicht dazu führen, dass in Summe mehr gearbeitet wird.
4 Wenn doch Ausnahmen möglich sind, warum wollen Unternehmen die tägliche Höchstarbeitszeit abschaffen?
Vor allem in Büroberufen sei die derzeitige Begrenzung der täglichen Arbeitszeit ein Problem, sagt Oliver Stettes, Experte beim arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). „Wenn jemand zum Beispiel ein Projekt fertigstellen will und zum Ende hin auch mal 12 Stunden am Tag arbeiten will, geschieht das schon im illegalen Bereich“, so Stettes zur taz.
Auch wer im Homeoffice am Vormittag 6 Stunden arbeiten und dann am Abend noch 5 Stunden dranhängen wolle, „darf das eigentlich nicht“, erklärt Stettes. Der Arbeitsmarktexperte kann sich vorstellen, dass im Gespräch mit den Gewerkschaften womöglich eine Aufhebung der 8-Stunden-Grenze „nur für bestimmte Bereiche, etwa Bürotätigkeiten, vereinbart wird“.
5 Was wollen die Beschäftigten?
Lange Schichten mit viel Blockfreizeit, wie bei den Chemiearbeiter:innen von BASF, seien bei manchen Beschäftigten „durchaus beliebt“, sagt der Berliner Arbeitszeitberater Jan Kutscher. Denn es gehe dabei ja um eine Verlagerung, nicht um die Ausweitung von Arbeitszeit.
Einer aktuellen Forsa-Umfrage für RTL zufolge fänden es 56 Prozent der abhängig Beschäftigen richtig, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche zu ersetzen. Der DGB hält mit einer eigenen Umfrage dagegen, die ebenfalls repräsentativ sein soll und laut der 98 Prozent der Beschäftigen „nicht länger als 10 Stunden am Tag arbeiten möchten“.
6 Wenn man mehr als 10 Stunden arbeiten will: Könnten Beschäftigte und Unternehmen das Gesetz nicht einfach einvernehmlich ignorieren – wie es heute schon viele machen?
Die Arbeitgeber:innen argumentieren an dieser Stelle mit Rechtssicherheit. Ihnen drohen bei Regelverstößen Bußgelder und im Extremfall sogar Strafverfahren. Selbst wenn Beschäftigte mit überlangen Schichten einverstanden sind, bleiben die Arbeitgeber:innen dafür verantwortlich, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten.
7 Die Gewerkschaften sind gegen die Aufhebung der täglichen Höchstarbeitszeit. Warum?
Isabel Eder, Rechtsexpertin beim DGB, befürchtet, dass die Aufweichung des 8-Stunden-Tages „unmittelbar vor allem Beschäftigte in Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne Betriebsrat“ trifft. Wo Personalmangel herrsche, sei Druck zu erwarten, die Stunden zu erhöhen. Dazu gehöre die Gastronomie. Das treffe auch auf die Liefer- und Paketdienste, die Logistik, den Einzel- und Großhandel zu. Auch in Schichtsystemen könnten statt 3-mal 8 Stunden in Zukunft 2-mal 12 Stunden die Regel statt wie bislang die Ausnahme werden, sagt Eder.
8 Welche gesundheitlichen Folgen könnten eintreten, wenn die Grenze für die tägliche Höchstarbeitszeit aufgehoben wird?
Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse der Arbeitsmedizin ausblende, könnte „wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken“, schreibt Amélie Sutterer-Kipping vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Langfristig komme es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten „häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes Auftreten von Burn-out-Symptomatik, physische und psychische Erschöpfungszustände, als auch zu körperlichen Erkrankungen“. Auch das Unfallrisiko steige ab der 8. Arbeitsstunde „exponentiell“ an.
Der Arbeitszeitreport Deutschland der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt fest, dass jetzt schon vor allem versorgungsrelevante Berufe, etwa bei der Polizei und im Gesundheitswesen, die Menschen besonders verschleißen. Dies liege unter anderem an der Schichtarbeit, der Wochenendarbeit, den hohen Flexibilitätsanforderungen und zeitweise verkürzten Ruhezeiten.
9 Auf welche Details wird es im Gesetzesentwurf der Regierung ankommen?
In der Regel dürfen Arbeitgeber:innen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festlegen, wann ihre Beschäftigten arbeiten. Spannend wird, ob die Regierung dieses Weisungsrecht für die neuen, längeren Schichten einschränkt. Vorgesetzte dürften dann nicht einseitig entscheiden, dass eine Schicht 12 Stunden dauert, sondern bräuchten die Zustimmung der jeweiligen Arbeitnehmer:innen. Der SPD-Abgeordnete Jan Dieren führte in einer Bundestagesdebatte aus, was der Unterschied wäre, wenn kein Konsens nötig ist. Vorgesetzte könnten dann sagen: „Du bleibst länger als 8 Stunden und wenn nicht, kriegst du eine Abmahnung und danach die Kündigung hinterher.“
Zudem hat Arbeitsministerin Bas angekündigt, die Reform an eine gesetzliche Regelung der Arbeitszeiterfassung zu koppeln. Aufgrund von Gerichtsurteilen sind Arbeitgeber:innen eigentlich schon seit Jahren dazu verpflichtet, Arbeitszeiten ihres Personals mit Apps oder anderen Hilfsmitteln zu dokumentieren.
In der Praxis halten sich nicht alle daran. Ein Deal in der Koalition könnte nun sein, dass der 8-Stunden-Tag zwar aufgeweicht wird, die Einhaltung der verbliebenen Regeln dafür aber strenger überwacht wird. Es könnte theoretisch aber auch anders kommen und die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wird durch großzügige Ausnahmeregelungen ebenfalls abgeschwächt.
10In welchen Bereichen sind die Beschäftigten denn schon ungünstigen Arbeitszeiten ausgesetzt, braucht es da nicht mehr anstatt weniger Regulierung?
Wo Beschäftigte wenig Macht haben, werden ihnen oft unbezahlte Überstunden aufgedrückt. Etwa im Handel, wenn nur bis zur Schließzeit des Ladens bezahlt wird, aber danach noch aufgeräumt werden soll. Ein Klassiker in der stationären Pflege ist das gefürchtete „Holen aus dem Frei“. Heißt: Die Pflegedienstleitung ruft am Sonntagmorgen an und verlangt, die Fachkraft solle an ihrem freien Tag spontan „einspringen“, weil die Kollegin im Dienstplan sich krankgemeldet hat. Das ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt, wird vielerorts aber trotzdem gemacht. Bei Lieferdiensten werden zudem viele Scheinselbstständige beschäftigt, der Vorteil für Unternehmen: Für Selbstständige gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.
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