piwik no script img

Was fehlt…… die Menschenrechtsklage

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bisher keine Beschwerde wegen der niederländischen Auftrittsverbote für türkische Minister erhalten. „Uns ist bisher nicht bekannt, dass eine Klage in den Niederlanden oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht worden ist“, sagte ein Sprecher am Dienstag in Straßburg.

Um vor den Menschenrechtsgerichtshof ziehen zu können, müssen Kläger zunächst den Rechtsweg in dem Land beschreiten, gegen das sich ihre Beschwerde richtet. In Straßburg könnten die türkischen Minister außerdem nur wegen einer Verletzung ihrer Menschenrechte – etwa ihrer Meinungsfreiheit – klagen. Nicht zuständig sind die Straßburger Richter dagegen für Verstöße gegen internationale Verträge wie das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.

Nach Anfeindungen aus Ankara hatten die Niederlande am Wochenende Auftritte des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu und der Familienministerin Fatma Betül Sayan Kaya in Rotterdam verhindert. Erdoğan hatte daraufhin angekündigt, dass sich die Türkei wegen dieser „Verbote“ an alle Instanzen, darunter den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wenden werde. (dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!