Warburg-Untersuchungsausschuss: Blockade der Ampel im Bundestag
Im Cum-Ex-Steuerskandal hat die Ampel die Einsetzung des Untersuchungsausschusses abgelehnt. Die Union will nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Union wollte in dem Untersuchungsausschuss die Rolle des heutigen Bundeskanzlers und früheren Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) im Warburg-Skandal beleuchten. Dabei geht es um den Verzicht Hamburgs auf die Rückforderung millionenschwerer Steuererstattungen, die das Institut zu Unrecht erhalten hatte. Die Union vermutet dabei politische Einflussnahme.
Die Ampel-Parteien werfen der Union hingegen vor, ein unzulässiges Untersuchungsmandat gefordert zu haben. Denn dieses beziehe sich „ganz überwiegend“ auf das Handeln der Hamburger Verwaltung. Der Bundestag könne aber nur Vorgänge auf Bundesebene untersuchen.
Klage bis Ende September
Die Union will nun bis spätestens Ende September ihre Klage in Karlsruhe einreichen. „Wir werden das aufklären“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Patrick Schnieder (CDU). Er warf der Ampel-Regierung vor, den Ausschuss aus Furcht vor Enthüllungen zur Rolle von Scholz in der Warburg-Affäre zu verhindern.
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Mathias Middelberg (CDU) warf der Regierungskoalition „Verzögerungstaktik“ vor. Die Argumentation, es handele sich hier um Handeln auf Landesebene, sei vorgeschoben. Offenbar sei „die Angst einfach riesengroß (…), dass da eben tatsächlich noch was zutage gefördert wird“.
Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner verwies darauf, dass die Affäre bereits durch einen Untersuchungsausschuss in Hamburg untersucht werde. Die Union habe es aber versäumt, den Antrag für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag „verfassungsgemäß zu formulieren“. Er warf CDU und CSU vor, nicht an einer Sachaufklärung interessiert zu sein. Vielmehr gehe es ihnen darum, „mit möglichst viel Dreck auf den Kanzler zu werfen“, damit etwas davon hängen bleibe.
Die Unionsfraktion verlangte zudem in einem separaten Antrag, für den Ausschuss möglicherweise interessante Daten und Akten bis zu der Entscheidung in Karlsruhe nicht zu löschen. Dabei gehe es um „sämtliche Daten sowie Akten und sächliche Beweismittel zu Fragestellungen, auf die sich der beantragte Untersuchungsauftrag bezieht“, hieß es in dem Antrag. Es solle verhindert werden, dass solche Dokumente und Daten vernichtet würden, weil dies durch gesetzliche Fristen vorgeschrieben sei.
Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von Union, Linken und AfD angenommen. Die Abgeordneten der Ampel-Parteien enthielten sich.
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