piwik no script img

Warburg-UntersuchungsausschussBlockade der Ampel im Bundestag

Im Cum-Ex-Steuerskandal hat die Ampel die Einsetzung des Untersuchungsausschusses abgelehnt. Die Union will nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Wollten den Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex und werden nun klagen: die Union im Bundestag Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin afp | Die Parteien der Ampel-Regierung haben den von der Union geforderten Untersuchungsausschuss zur Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank im Bundestag abgelehnt. SPD, Grüne und FDP stimmten am Mittwoch im Parlamentsplenum einer Vorlage zu, durch die das Vorhaben zurückgewiesen wird. CDU und CSU sehen darin eine gravierende Beschneidung ihrer Oppositionsrechte und hatten schon im Vorfeld der Entscheidung angekündigt, gegen die Ablehnung vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Die Union wollte in dem Untersuchungsausschuss die Rolle des heutigen Bundeskanzlers und früheren Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) im Warburg-Skandal beleuchten. Dabei geht es um den Verzicht Hamburgs auf die Rückforderung millionenschwerer Steuererstattungen, die das Institut zu Unrecht erhalten hatte. Die Union vermutet dabei politische Einflussnahme.

Die Ampel-Parteien werfen der Union hingegen vor, ein unzulässiges Untersuchungsmandat gefordert zu haben. Denn dieses beziehe sich „ganz überwiegend“ auf das Handeln der Hamburger Verwaltung. Der Bundestag könne aber nur Vorgänge auf Bundesebene untersuchen.

Klage bis Ende September

Die Union will nun bis spätestens Ende September ihre Klage in Karlsruhe einreichen. „Wir werden das aufklären“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Patrick Schnieder (CDU). Er warf der Ampel-Regierung vor, den Ausschuss aus Furcht vor Enthüllungen zur Rolle von Scholz in der Warburg-Affäre zu verhindern.

Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Mathias Middelberg (CDU) warf der Regierungskoalition „Verzögerungstaktik“ vor. Die Argumentation, es handele sich hier um Handeln auf Landesebene, sei vorgeschoben. Offenbar sei „die Angst einfach riesengroß (…), dass da eben tatsächlich noch was zutage gefördert wird“.

Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner verwies darauf, dass die Affäre bereits durch einen Untersuchungsausschuss in Hamburg untersucht werde. Die Union habe es aber versäumt, den Antrag für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag „verfassungsgemäß zu formulieren“. Er warf CDU und CSU vor, nicht an einer Sachaufklärung interessiert zu sein. Vielmehr gehe es ihnen darum, „mit möglichst viel Dreck auf den Kanzler zu werfen“, damit etwas davon hängen bleibe.

Die Unionsfraktion verlangte zudem in einem separaten Antrag, für den Ausschuss möglicherweise interessante Daten und Akten bis zu der Entscheidung in Karlsruhe nicht zu löschen. Dabei gehe es um „sämtliche Daten sowie Akten und sächliche Beweismittel zu Fragestellungen, auf die sich der beantragte Untersuchungsauftrag bezieht“, hieß es in dem Antrag. Es solle verhindert werden, dass solche Dokumente und Daten vernichtet würden, weil dies durch gesetzliche Fristen vorgeschrieben sei.

Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von Union, Linken und AfD angenommen. Die Abgeordneten der Ampel-Parteien enthielten sich.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Es geht beim Cum Ex-Skandal PUA Antrag der UNION und Linkspartei sehr wohl um Bundesbezug, aber möglichweise einen, den de UNION lieber unerwähnt lassen möchte, nämlich den des Länderfinanzausgleichs und der Praxis von Geberländern, Unternehmen im eigenen Bundesland lieber Steuerschulden durch Verjährung oder ausbleibende Steuerprüfungen zu erlassen, statt diese Steuereinnahmen dem Länderfinanzausgleich zugunsten anderer Bundesländer zukommen zu lassen. Dass nun die Ampelkoalition diesen legitimen Antrag der Opposition verhindern will, ist ein erstmaliger Vorgang im Bundestag, der den Parlamentarismus in Deutschland zu schwächen droht

    Faktenscheck:

    Es gibt gut belegbaren Bundesbezug im Cum Ex Skandal Hamburger Warburg Bank für die Berufung eines erweiterten Cum Ex Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) im Deutschen Bundestag, nämlich begründbaren Anfangsverdacht, dass Hamburg 2016 nicht nur aufgrund Schieflage der Containerschiff-, Reederei Finanzier HSH Nordbank, Hamburg, Schleswig-Holstein als Anteilseigner in milliardenschwere Haftung gerieten, sondern durch Verzicht auf Rückzahlung von Steuern durch die Warburg Bank von 47 Millionen €, die Seiten im Länderfinanzausgleich vom Geber- zum Nehmerland wechselte, 65 Millionen aus diesem Länderfinanztopf zulasten anderer Bundesländer erhielt, trotz später dann doch auf Anweisung CDU Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble erfolgter 47 Millionen € Steuerrückzahlung durch die Warburg Bank, bis heute davon aber nicht einen € zurückgezahlt hat. Ob weitere Verdacht besteht, ob Hamburg sich grobfahrlässig, gar in betrügerischer Absicht diese Gelder oder einen Teil dieser Gelder aus dem Bundesfinanzausgleich 2016 erschlichen hat, in dessen Mittelpunkt dann damaliger SPD Bürgermeister Olaf Scholz, SPD Finanzsenator, heutiger Bürgermeister Peter Tschentscher stehen würden, zu damaligem Zweck, die Schieflage im Hamburger Senatshaushalt oder aus anderen Gründen vor der Bürgerschaft und Öffentlichkeit zu verschleiern?