Wahlrechtsreform hinausgezögert: Der Starrsinn der Union
Die Union sperrt sich weiter gegen die Verkleinerung des Bundestags. Dabei liegt die Lösung längst auf dem Tisch.
![ote Tasche von Christine Lambrecht, Bundesjustizministerin SPD, auf der Regierungbank im Plenarsaal des Deutschen Bundestages ote Tasche von Christine Lambrecht, Bundesjustizministerin SPD, auf der Regierungbank im Plenarsaal des Deutschen Bundestages](https://taz.de/picture/4332452/14/Wahlrechtsreform_CDU_Starrsinn_Verkleinerung_Bundestag-1.jpeg)
D as deutsche Wahlsystem verknüpft auf elegante Art die Vorteile des Mehrheits- mit denen des Verhältniswahlrechts. Es spiegelt den Willen der gesamten Bürgerschaft wider, lässt aber über die Erststimme Voten jenseits reiner Parteienlogik zu. Es verschafft dem Willen der WählerInnen weit präziser Ausdruck als das veraltete System der USA, wo 2016 eine Minderheit über die Präsidentschaft entschied.
Die deutsche Mixtur ist gerecht, aber, zumal mit sieben Parteien im Parlament, eine komplizierte Angelegenheit. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2012 wird der Bundestag größer und größer, weil die Zahl der Überhangmandate wächst.
Die politische Klasse erweist sich seitdem als unfähig, das bewährte System von Erst- und Zweitstimmen so zu verändern, dass es verfassungskonform ist, ohne dass der Reichstag aus allen Nähten platzt. Dass demokratische Politik nicht in der Lage ist, ihr eigenes Problem zu lösen, schürt auf fatale Weise Misstrauen in ihre Fähigkeiten.
SPD-Chef Norbert Walter-Borjans glaubt nicht mehr an eine Reform bis 2021. Man brauche aus Zeitknappheit ein Übergangswahlrecht. Genauso klang es schon 2012. Man brauche erst mal ein Provisorium. Nun ist Walter-Borjans als Seiteneinsteiger in die Bundespolitik unschuldig an der verfahrenen Lage.
Lösung längst auf dem Tisch
Die einzige Kraft, die das endlose Gezocke beenden kann, ist die Union, die seit Jahren ihr Partialinteresse an vielen Direktmandaten über das Gemeinwohl stellt. Ihr letzter Vorschlag, großzügig als Kompromiss verkauft, sieht vor, die Zahl der Wahlkreise zaghaft um 20 zu verkleinern – aber auch die Überhangmandate zu reduzieren. Das aber verfälscht den Willen der Mehrheit der WählerInnen.
Die Lösung, erarbeitet von Linkspartei, FDP und Grünen, liegt längst auf dem Tisch. Sie ist einfach, klar, einleuchtend. Die Zahl der Wahlkreise muss von 299 auf 250 sinken. Nur so bleibt unser Wahlsystem funktionsfähig. Das Drama um die Wahlrechtsreform wird erst abgesetzt werden, wenn die Union das begreift. Das, da hat Walter-Borjans recht, kann noch dauern.
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