Wagenplätze in Berlin: Legalize it!
Die Legalisierung von Wagenplätzen ist möglich, stellt ein Gutachten im Auftrag der Berliner Linken fest. Es braucht aber politische Bereitschaft.
Um in Zukunft Wagenkollektive besser schützen zu können, beauftragte die Linksfraktion den Rechtsanwalt Simon Schuster mit einem Gutachten über die Möglichkeiten zur Legalisierung von Wagenplätzen in Berlin. Am Montag hatte Hendrikje Klein und Caren Lay (beide Die Linke) zur Pressekonferenz eingeladen.
Das Gutachten wurde von Schuster vorgestellt, auch Architektin Corinna Scholz und Stadtplaner Klaus Schotte waren anwesend, alle drei sind Vertreter*innen vom Haus- und WagenRat e. V. aus Leipzig; ein Verein, der Wohnprojekte und Initiativen berät und politisch vernetzt.
How to Wagenplätze legalisieren
Dass die Legalisierung von Wagenplätzen so schwierig ist, hat unterschiedliche Gründe. Das Baurecht kennt einfach nicht die Form der kollektiven Wohnwägen und bietet daher keine Lösung. Deshalb schlägt Klein eine Art „Wagenplatzschutzgesetz“ vor, das ähnlich wie das Bundeskleingartengesetz die alternative Lebensweise schützen soll. Denn Vorurteile und Stigmatisierungen sind Alltag für die Kollektive. Die alternative Lebensweise gefällt nicht immer allen beteiligten Beamten, Anliegen der Kollektive werden unter Vorbehalt bearbeitet.
Simon Schuster rät den Bewohner*innen von Wagenplätzen unterschiedliche Herangehensweisen zur Legalisierung. Wichtig sei es etwa, dass sich die Wohnwägen an die Umgebung einfügten. Das hört sich leicht an, doch gerade in der Stadt Berlin müssten die Wagenplätze dann unmögliche Voraussetzungen erfüllen: Sie müssten zum Beispiel so hoch wie die umliegenden Häuser sein, also 4 bis 6 Meter.
Tiny Houses und Wagenplätze
Deswegen rät der Jurist, alternativ einen Bebauungsplan zu erstellen. Klein meint hierzu: „Wenn wir das Shoppingcenter Alexa durchbringen konnten, dann können wir auch Wagenplätze durchbringen. Wie sich das Gebäude in die Umgebung einfügt, ist mir schleierhaft.“„Für einen Bebauungsplan ist politischer Wille notwendig“, sagt Rechtsanwalt Schuster und verweist auf Tiny Houses.
Im Gutachten schreibt er dazu: „Das Tiny House entspricht damit vom Genehmigungsverfahren her eher dem klassischen Wohnhaus. Auch wenn baulich nach außen mitunter kaum ein Unterschied zu erkennen ist, hat das Tiny House deswegen zum einen weniger mit Stigmatisierungen zu kämpfen, zum anderen können die zuständigen Behörden eher an den ihnen bekannten, herkömmlichen Genehmigungsprozess anknüpfen.“
Um einen Bebauungsplan genehmigt zu bekommen, müssten die Bewohner*innen von Wagenplätze regulativ vorgehen. So müsse ein Wohnwagen ein Fenster haben, eine Möglichkeit zum Waschen und zum Kochen. Auch Feuerschutz, Fluchtwege und Abstand zum nächsten Wagen müssten beachtet werden. Dies seien baurechtliche Vorschriften, ohne die die Wagenkollektive keine Baugenehmigung erreichen können.
Alles in allem zeigten sich die anwesenden Spezialisten optimistisch. „Die Legalisierung von Wagenplätzen ist möglich, wie es aktuelle Fälle in Kiel, Lüneburg und Witzenhausen zeigen“, sagt Stadtplaner Schotter. Ob sich aber in Berlin schon bald etwas ändern kann, ist zu bezweifeln. Toto und Tina werden noch dieses Jahr ihr Zuhause verlassen müssen.
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