Vorstoß für Lieferkettengesetz: Freiwillig ist nichts passiert

Initiativen aus der Zivilgesellschaft fordern seit langem Mindeststandards für die faire Produktion von Textilien. Jetzt kommt Hilfe von der Politik.

Näherinnen in Bangladesch

Näherinnen in einer Fabrik in Bangladesch Foto: picture alliance/dpa

BERLIN taz Ein Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Mindeststandards für Menschenrechte und Umweltschutz soll nicht nur für die Herstellung von Textilien in Billiglohnländern gelten. Berlins grüner Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt setzt sich für eine solche Regulierung auch im Agrarbereich ein. In der Sitzung der Länder-Agrarminister will er heute im saarländischen Weiskirchen einen entsprechenden Antrag einbringen – der eigentlich keine schlechten Chancen hat, weil die Hälfte aller Landwirtschaftsressorts in Deutschland inzwischen von Grünen geführt werden.

„Die Einhaltung hoher menschenrechtlicher wie ökologischer Standards ist global wie national ein Mehrwert für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft“, sagte Behrendt am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung der Initiative. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechend erweiterten Gesetzentwurf in den Bundestag zur dortigen Beschlussfassung einzubringen.

Vor allem solle damit eine Änderung bei der Lieferkette für Futtermittel erreicht werden, erläuterte Behrendt. So werde das Soja für die deutsche Tiermast in Asien und Lateinamerika unter höhen ökologischen Schäden, wie Tropenwald-Abholzung und massivem Pestizid-Einsatz produziert. Der einheimischen Bevölkerung nehme das den Lebensraum.

Auch die deutsche Ernährungsindustrie könnte von strengeren sozial-ökologischen Rahmenvorgaben indrekt profitieren, erklärte Miriam Saage-Maaß vom Europäischen Zentrum für Grund- und Menschenrechte ECCHR in Berlin. Die Menschenrechts-Expertin verwies auf eine aktuelle Klage gegen den Pestizid-Hersteller Syngenta, dessen Agrochemikalien in Indien bei Bauern tödliche Erkrankungen verursacht haben sollen. Mit einem Lieferkettengesetz, das in diesem Fall eine bessere Kennzeichnung der Pestizid-Behälter oder das Tragen von Schutzkleidung verlangen würde, könnten solche Vergiftungen verhindert werden, war die Einschätzung der Juristin.

Keine Schadenersatzklagen

Denn die Chemiekonzerne hätten keine Schadenersatzklagen wie jetzt aus Indien zu befürchten. „Wir brauchen in Deutschland dringend gesetzliche Sorgfaltsmaßstäbe, damit Unternehmen verpflichtet sind, die Risiken ihrer Produkte für Mensch und Umwelt abzumildern“, betonte Saage-Maaß. Es sei nicht hinnehmbar, dass sich Untennehmen durch niedrige Schutzniveaus in der Agrarproduktion bereichern könnten.

Die vor einem Jahr gegründete zivilgesellschaftliche Initiative für ein Lieferkettengesetz hat inzwischen mit über 100 Unterstützern, darunter auch Gewerkschaften und Kirchen, eine beachtliche Breite erreicht, berichtete Maren Leifker, Wirtschaftsreferentin bei der NGO Brot für die Welt. Auch in anderen Ländern kommen die globalen Produktionsbedingungen des heimischen Warenangebots immer mehr in den Blick. So habe sich Frankreich 2017 ein „Sorgfaltspflichtengesetz“ gegeben, allerdings nur für die größeren Konzerne.

Derzeit sind in Frankreich sechs Klagen von Umweltorganisationen anhängig, mit denen die striktere Einhaltung des Gesetzes erreicht werden soll. Auch Holland habe im vergangenen Jahr eine Regulierung erlassen, bei der die Unterbindung von Kinderarbeit im Mittelpunkt steht.

Ein weiterer Grund für den Behrendt-Antrag ist auch das ernüchternde Ergebnis eines im Sommer vorgestellten Monitorings im Rahmen des 2016 gestarteten „Nationalen Aktionsplanes Wirtschaft und Menchenrechte“. Die dort vorgeschlagenen freiwilligen Regelungen – zur Abwendung eines staatlichen Lieferkettengesetzes – sind laut Leifker in vier Jahren nur von 17 Prozent der im Ausland produzierenden Unternehmen eingeführt worden.

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