Vorstellung des Grundrechtereports: Das Kopftuch als Hindernis
Anhand von 39 Einzelfällen zeigen Bürgerrechtler:innen in ihrem Report, wo Deutschland gegen Grundrechte verstößt. Einen Lichtblick gibt es.
BERLIN taz | Es ist ein kleines Jubiläum. Seit 25 Jahren präsentieren Bürgerrechtsorganisationen – von der Humanistischen Union bis Pro Asyl – jährlich den „Grundrechtereport“, eine Art alternativen Verfassungsschutzbericht, diesmal mit 39 Einzelfällen.
Angeprangert wurde etwa die staatliche Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau. Sie hatte in ihrem internen IT-System die Wohnungs-Interessent:innen mit positiv und negativ konnotierten Kürzeln versehen. „KT“ stand zum Beispiel für „Kopftuch“, „WE“ für „westlich integriert“. Nachdem die diskriminierende Praxis bekannt wurde, traute sich aber fast niemand der Betroffenen zu klagen. Für die Journalistin Ferda Ataman, die den Grundrechtereport in diesem Jahr vorstellte, zeigt sich hier Reformbedarf. „Wir brauchen ein Verbandsklagerecht, um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchzusetzen“.
Kava Spartak von der afghanischen Flüchtlingshilfsorganisation Yaar kritisierte den Umgang mit den afghanischen Ortkräften der Bundeswehr. Sie seien zu großen Teilen immer noch im Land und hätten Angst vor der Vergeltung der Taliban. Er forderte: „Wenn die Bundeswehr im Ausland Leute für sich arbeiten lässt, muss von vornherein klar sein, dass diese Ortskräfte bei einem Abzug wie die eigenen Soldaten behandelt werden – und nach Deutschland kommen können“.
Grundrechtlicher Lichtblick im diesjährigen Report war mal wieder eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, konkret der Beschluss zum Klimaschutz im Frühjahr 2021. In das zahnlose Staatsziel Umweltschutz habe das Gericht die Pariser Klimaziele hineininterpretiert und diese über Umwege sogar einklagbar gemacht, freute sich die Berliner Rechtsprofessorin Rosi Will.
Der Grundrechtereport erscheint jährlich als Taschenbuch und ist im Buchhandel erhältlich.