Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Speichern erst nach der Sommerpause
Die Staatsspitzelei namens Vorratsdatenspeicherung muss warten: SPD-Fraktionschef Oppermann schließt die Verabschiedung bis Juli aus.
Die Vorratsdatenspeicherung wird an diesem Freitag erstmals im Bundestag beraten. Einen offiziellen Zeitplan für das weitere parlamentarische Verfahren gab es bislang nicht. Allerdings war verschiedentlich davon die Rede gewesen, es könne einen Bundestagsbeschluss noch im Juni oder Juli geben.
Das Bundeskabinett hatte Ende Mai den Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Demnach sollen Verbindungsdaten zur Telefon- und Internetkommunikation aller Bürger künftig zehn Wochen lang ohne konkreten Verdacht systematisch gespeichert werden.
Eine frühere Regelung zur Speicherung für sechs Monate war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Ebenso erging es einer entsprechenden EU-Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Opposition und viele Datenschützer lehnen allerdings auch die nun geplante Neuregelung ab.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann erklärte am Dienstag zu der Mitteilung Oppermanns, es gehe um „einen unzulässigen Eingriff in die Bürgerrechte“. Sie begrüßte aber den späteren Beschlusstermin. Damit komme die SPD der Forderung der Grünen nach einem echten Beratungsverfahren mit ausführlicher Debatte und einer Ausschussanhörung nach.
Auch in der SPD gibt es Widerstand gegen das geplante Gesetz. Darüber soll auf dem SPD-Parteikonvent am 20. Juni debattiert werden. In mehreren Anträgen wird ein Verzicht auf die Neuregelung gefordert.
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