Vorratsdatenspeicherung im Bundestag: Ein schwerer Tag für Heiko Maas
Der Justizminister kennt die Argumente gegen die VDS sehr gut. Er hat sie früher selbst mit Nachdruck vertreten – und muss sie jetzt zurückweisen.
Maas verteidigte das geplante Gesetz, das er in Abstimmung mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) formuliert hatte, als effektives und maßvolles Instrument zur Verfolgung von Mördern, Vergewaltigern und Straftätern aus dem Bereich der Kinderpornografie. Er wies außerdem darauf hin, dass der Gesetzentwurf nicht nur die Speicherung von Daten vorsieht, sondern auch zu einer fristgerechten Löschung dieser Daten verpflichtet.
Vizekanzler Gabriel hatte im März Druck auf Maas ausgeübt, der immer ein erklärter Gegner der Vorratsdatenspeicherung gewesen war. Damit wollte er angesichts der islamistischen Terrorbedrohung in Europa das Profil der SPD im Bereich der inneren Sicherheit schärfen. Auch SPD-Innenminister wie Boris Pistorius aus Niedersachsen haben für die Einführung der Speicherpflicht plädiert.
Auf Bundesebene entspricht das Gesetz aber in erster Linie eine Forderung der Union. Es zwingt Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen, sogenannte Verkehrsdaten zu speichern. Daraus lässt sich rekonstruieren, wer wann und wo mit wem telefoniert hat oder über welche IP-Adresse er im Internet unterwegs war. Der Inhalt der Kommunikation wird aber nicht aufgezeichnet. Handy-Standortdaten sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Die restlichen Daten müssen die Anbieter zehn Wochen lang vorhalten.
Beschluss erst nach der Sommerpause
Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul sagte, das geplante Gesetz werde nicht für mehr Sicherheit sorgen – im Gegenteil. Denn Hacker und ausländische Geheimdienste könnten sich nach Belieben aus den gespeicherten Daten bedienen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnte: „Wer immer mehr digitale Daten speichert, macht sich immer mehr zum Ziel von Kriminellen und Terroristen.“
Der Verband der Unternehmen der digitalen Wirtschaft (Bitkom) forderte eine Präzisierung des Gesetzentwurfes. Darin sei nicht klar definiert, wer als „Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste“ oder „Internetzugangsdienst“ anzusehen sei.
Ursprünglich sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren. Kurz vor der ersten Debatte wurde jedoch bekannt, dass die zweite und dritte Lesung erst im September stattfinden soll. Massive Kritik kommt auch vom linken Flügel der SPD und von den sozialdemokratischen Netzpolitikern.
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