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Vorbereitungen für die BeisetzungDer Tod und die Bürokratie

Nach dem Tod sind die leiblichen Angehörigen für die Beisetzung verantwortlich. Wenn man dies nicht möchte, muss man Vorbereitungen treffen.

Schöne Beerdigungen können sich positiv auf den Trauerprozess auswirken Foto: Ute Grabowsky/photothek.net/imago

H eutzutage ist für viele Leute im Leben die Wahlfamilie wichtiger als die Herkunftsfamilie. Doch nach dem Tod ist Blut plötzlich wieder dicker als Wasser – wenn man sich nicht kümmert. Denn unserer Bürokratie sind Wahlfamilien egal. Stirbt eine Person, die keine Ehe­part­ne­r*in oder eingetragene Le­benspart­ne­r*in hat, sind es die nächsten Angehörigen, die bestattungspflichtig sind: erwachsene Kinder, Eltern, Geschwister und Enkelkinder.

Sie müssen sich um die Bestattung kümmern, dürfen aber auch bestimmen, wie genau das abläuft. Das kann viele unschöne Konsequenzen nach sich ziehen. Zum Beispiel, dass man im verhassten Heimatdorf neben dem noch verhassteren Nazi-Onkel verbuddelt wird. Dass falsche Namen oder Pronomen bei der Trauerfeier verwendet werden. Dass Menschen aus der Wahlfamilie der verstorbenen Person nicht miteinbezogen oder von der Beerdigung ausgeschlossen werden.

Als ein guter Freund von mir starb, habe ich selbst erlebt, wie schmerzlich eine solche Situation sein kann. Mein Freund hatte seit zehn Jahren keinen Kontakt mehr zu seiner Familie gehabt, doch weil er keine anderen Vorkehrungen getroffen hatte, trat diese nach seinem Tod auf den Plan – und machte alles so, wie sie es für richtig hielt. Er wurde dort beerdigt, wo er herkam (und nie wieder sein wollte), es gab einen katholischen Pfarrer (der einen überzeugten Atheisten zu Grabe trug) und einen Horrortrip von einer Trauerrede, bei der die falsche Berufsbezeichnung noch das kleinste Übel war.

Schöne Beerdigungen haben das Potenzial, sich positiv auf den Trauerprozess auszuwirken. Diese hatte für mich den gegenteiligen Effekt: Es war eine weitere traumatische Erfahrung, die ich verkraften musste. Solche Situationen lassen sich verhindern, sogar ohne den Gang zu einer No­ta­r*in oder Bestatter*in.

Das Problem heißt Geld

Man kann festhalten, was man sich für die eigene Bestattung wünscht und wo man beerdigt werden möchte. Aufschreiben, Unterschrift drunter setzen und an ein paar Freun­d*in­nen verteilen. Fertig. Auf dieselbe Art und Weise kann man auch eine nahestehende Person für die eigene Bestattung bevollmächtigen. Das ist rechtlich bindend – auch gegen den Wunsch der Herkunftsfamilie.

Die Sache hat nur einen Haken und der heißt: Geld. Wer finanziell nicht vorsorgt, sollte sicher sein, dass die bevollmächtigte Person bereit ist, für die Beerdigung und alle damit verbundenen Kosten aufzukommen. Und auch hier schlägt die Bürokratie den unkonventionellen Familien mal wieder ein Schnippchen: Wer nicht verheiratet ist, kann beim Sozialamt keine Unterstützung für die Bestattung beantragen. Das können wiederum nur die, die rechtlich als bestattungspflichtig gelten.

Ich weiß, dass wir alle lieber nicht an den Tod denken wollen. Und dann Vorkehrungen dafür treffen? Aber wenn schon nicht uns zuliebe, dann wenigstens für die Wahlfamilie. Die haben nämlich eine schöne Beerdigung verdient.

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Caroline Kraft
Caroline Kraft schreibt als freie Autorin u.a. für Zeit Online und das Missy Magazine. Ihre Kolumne "Schluss jetzt" erscheint alle drei Wochen in der taz. Sie ist ehrenamtliche Sterbebegleiterin und chronische Bestatterpraktikantin. Zusammen mit Susann Brückner betreibt sie den Podcast "endlich. Wir reden über den Tod". Ihr gemeinsames Buch “endlich. Über Trauer reden" ist 2022 im Goldmann Verlag erschienen.
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2 Kommentare

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  • Praktische Lebenshilfe in der TAZ. Immer hilfreich.

    "Denn unserer Bürokratie sind Wahlfamilien egal.....sind es die nächsten Angehörigen, die bestattungspflichtig sind: erwachsene Kinder, Eltern, Geschwister und Enkelkinder."

    Diese unsere Bürokratie kann ja auch schlecht eine online Umfrage starten, wer sich wohl verantwortlich fühlen möchte. Zumal es um Geld geht.

    Gibt es wirklich so viele, die nichts mehr mit der Herkunftsfamilie (inkl. eigene Kinder) zu tun haben möchten? Klar, gibt es Fälle in denen man sich von den Eltern los sagt oder die Kinder "verstösst". Aber der Regelfall ist wohl ein anderer. Selbst wenn dann auch ungeliebte Menschen dabei sind. Woher soll denn sonst der Stoff für so manchen Krimi kommen, wenn die ganze Verwandtschaft, die sich nicht ausstehen kann, zusammenkommt?

    und dem Wurm ist es herzlich egal, ob er erst den Naziopa verspeist und zum Nachtisch den Kommunisten von nebenan oder umgekehrt.

    • @fly:

      Das sehe ich ähnlich, das Amt hat (glücklicherweise) weder die Mittel um herauszufinden wer denn der echte Seelenfreund des Verstorbenen war, noch die Befugnis das einfach nach Bauchgefühl zu entscheiden. Wer etwas will muss den Mund aufmachen und das entsprechend formulieren. Von daher ist der Artikel durchaus zu begrüßen.

      Spannender wird es bei der Frage wer denn genau ein Anrecht auf Trost und Abschied hat und wie sich das Gewicht ermittelt. Wie korrekt festgestellt wird geht es bei der Trauer um Menschen die eine Verbindung zum Verstorbenen haben, nicht zwangsläufig muss das umgekehrt genauso gewesen sein. Eine spannende philosophische Betrachtung für die aber ebenso gilt: Das gehört nicht auf die Amtsstuben