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Volksinitiative zum WahlrechtWählen ab 16 in Sicht

Die Volksinitiative „Demokratie für alle“ hat 21.500 gültige Unterschriften im Abgeordnetenhaus eingereicht. Wählen ab 16 soll bald möglich sein.

Auch diese Jugendlichen könnten bald wahlberechtigt sein Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt

BERLIN taz | Die Initiative „Demokratie für alle“ hat das Quorum von 21.500 gültigen Unterschriften erfüllt. Damit ist die Initiative rechtlich und formal zulässig.

Nun muss sich das Abgeordnetenhaus innerhalb der nächsten vier Monate mit ihren Forderungen befassen: „Demokratie für alle“ will mehr Menschen an politischen Prozessen beteiligen. Dazu hatten sie im Juni offiziell die Unterstützerlisten an das Abgeordnetenhaus übergeben.

Absenkung des Wahlalters

„Demokratie für alle“ setzt sich für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein. Dennis Buchner, Präsident des Abgeordnetenhauses, sagte bereits zu, dass eine nötige Verfassungsänderung zur Anpassung des Wahlalters angestrebt werde. Darüber bestehe politischer Konsens innerhalb der Koalition, auch mit der FDP.

Wahlrecht für Drittstaatsangehörige

Eine weitere Forderung der Initiative ist die Einführung des Wahlrechts auf allen Ebenen für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. „Über 600.000 Menschen sind allein in Berlin bei Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahlen vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie keinen deutschen Pass besitzen“, erklärt die Initiative.

Wenn diese Menschen mindestens drei Jahre in Deutschland leben, sollen sie ihr aktives und passives Wahlrecht erhalten, bundesweit. Eine Änderung des Wahlrechts für Drittstaatsangehörige bedarf einer Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Hierfür kann das Land Berlin einen Antrag beim Bundesrat stellen. Darüber wird sich das Abgeordnetenhaus nun beraten.

Digitalisierung der Verwaltung

Die letzte Forderung betrifft die Digitalisierung der Verwaltung. Diese ist auch Thema im Berliner Koalitionsvertrag.

Der Initiative „Demokratie für alle“ geht es um die Digitalisierung direktdemokratischer Prozesse. Sie fordern, bei Volksinitiativen und Volksbegehren neben den manuellen Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützerlisten die digitale Erfassung zu ermöglichen. Dafür müsste das Abstimmungsgesetz entsprechend geändert werden.

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