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Video der WocheDer Wikinger will aus dem Netz

Der durch das Youtube-Video bekannte „Techno Viking“ ist es leid, sich weiterhin im Internet tanzen zu sehen. Er hat den Filmemacher Matthias Fritsch verklagt.

Findet seinen Ruhm zweifelhaft: Der „Techno Viking“. Bild: screenshot: Youtube

Es beginnt auf der Fuckparade am 8. Juli im Jahre 2000. Ein augenscheinlich Angetrunkener rempelt eine tanzende Frau an. Plötzlich kommt ein unglaublich großer, gar hünenhafter, halb bekleideter Mann ins Bild. Er schnappt sich den Tanzstörer. Mit einem energischen Blick und erhobenen Zeigefinger gibt er ihm zu verstehen, dass so was hier nicht erwünscht ist, dass er sich trollen soll. Dann nimmt die Parade Fahrt auf. Und wie es sich gehört, fängt der Friedenstifter an, ausgelassen zu tanzen.

Der Filmemacher Matthias Fritsch war damals mit seiner Kamera vor Ort und hielt eben diese Szene fest. 2006 lud er seine Aufnahmen auf Youtube hoch. Was dann mit seinem Video passierte, hatte sich Frisch selbst nicht vorzustellen gewagt, wie er dem Tagesspiegel berichtete. Binnen weniger Monate wurde der Clip zum Internethit.

Mittlerweile hat er rund 40 Millionen Klicks generiert. Die Netzgemeinde liebt den „Techno Viking“. Längst ist er zu einer Kultfigur avanciert. Etliche Video-Remixe und Parodien folgten auf den Film von Fritsch, ein japanischer Künstler hat sogar eine Kunststoffstatue vom „Techno Viking“ gefertigt. Auch in verschiedene Videospiele hat er es geschafft. In einem Internetarchiv sammelt Fritsch alle Arbeiten, die bisher über den bis heute namentlich Unbekannten entstanden sind.

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Fritsch begann, mit seinem Video Geld zu verdienen. Er schaltete Werbung auf seinem Youtube-Kanal. Zudem begann er T-Shirts mit dem „Techno Viking“ als Motiv zu vertreiben. Bis zu 10.000 Euro hat Fritsch so verdient.

Die Freude über die Resonanz, die das „Techno Viking“-Video erzielte, währte bis Ende 2009, dann bekam Fritsch einen Brief vom Anwalt des Wikingers. Fritsch hatte den Tänzer schlichtweg nicht gefragt, ob er ihn öffentlich zur Schau stellen dürfe. Eine stillschweigende Zustimmung vermutete er, da der Wikinger öfter in die Kamera geblickt und ihn nicht darauf hingewiesen hatte, dass er die Filmerei lassen solle.

Doch der„Techno Viking“ ließ über seine juristische Vertretung mitteilen, dass er gar kein Internet-Star mehr sein möchte und gab ausdrücklich zu erkennen, dass das Video „Kneecam No1“ gelöscht werden soll. Dank des Videos habe er schon mehrere Arbeitsstellen verloren, begründete der Anwalt sein Schreiben. Schwer vorstellbar, denn der Clip zeigt doch ein vorbildliches Verhalten: Der Wikinger sorgt für Ruhe und Ordnung, und Alkohol trinkt er auch nicht. Fritsch fragt sich allerdings, was eine Löschung jetzt noch bringen kann? Bis zu 4000 Videos in denen der Wikinger imitiert wird oder aber selbst vorkommt, sind im Netz unterwegs.

Der Filmemacher bot dem Anwalt an, die Einnahmen aus der Werbung und dem T-Shirt-Verkauf zu teilen – unter der Bedingung, das Video weiterhin auf Ausstellungen zeigen und Vorträge zum Thema halten zu können. Das wollte der Wikinger nicht, so der Tagespiegel. Da es also keine Einigung über einen Vergleich gab, ging er Fall vor das Berliner Landesgericht. Sollte Fritsch den Prozess verlieren, könnten Kosten in Höhe von 25.000 Euro auf ihn zukommen.

Das wäre für ihn als freischaffender Künstler der Bankrott, erzählte er jetzt.de. Fritsch hofft, dass es doch noch zu einem Vergleich kommt. Die nächste Verhandlung ist für den Mai angesetzt. Auch wenn der Wikinger den Prozess gewinnen sollte, wird er doch weiterhin die Netzgemeinde mit seinem Körpereinsatz begeistern.

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6 Kommentare

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  • G
    Goanaut

    Früher gab's auf den Goa's noch Schilder - Durchgestrichene Fotoapparate. Heute filmt jeder Vollidiot auf Patrys rum. Das nervt total!

  • JB
    Jim Becker

    Die Wikinger sind echt cool!

    Ich hab am Sonntag den Film "THOR" gesehen!

    Weltklasse :-)

  • R
    rädchen

    Wer sich auf öffentlicher Strasse kostümiert in einen Karnevalsähnlichen Umzug sehr extrovertiert gibt, muss damit rechnen, gefilmt zu werden. Das nichtprotestieren gegen minutenlanges Filmen kann durchaus als stillsteigendes Einverständnis gesehen werden. Insbesondere bei einem künstlerartigem zurschaustellen der eigenen Person kann ich mir vorstellen, daß es dann nicht ganz leicht wird mit dem durchsetzen des Rechts am eigenen Bild...

     

    Und warum jetzt erst, nach 13 Jahren ? Ich rieche Guerilla Marketing...

  • FH
    Florian Heer

    Ich kann sehr gut verstehen, dass es jemand nicht gefällt, in der Öffentlichkeit präsentiert zu werden, ohne einverstanden zu sein. Ich finde es gut, dass er sich wehrt, denn

     

    "Eine stillschweigende Zustimmung vermutete er, da der Wikinger öfter in die Kamera geblickt und ihn nicht darauf hingewiesen hatte, dass er die Filmerei lassen solle."

     

    Eine Aufnahme an zu fertigen, für den privaten Gebrauch, ist eine völlig andere Sache, als diese Aufnahme in die Öffentlichkeit zu bringen. Ich kann auch nicht auf einer Veranstaltung jedem erstmal erklären, dass ich einer Veröffentlichung von Aufnahmen (Film oder Standbild) nicht zu stimme, sondern muss mich darauf verlassen können, dass das Recht am eigenen Bild respektiert wird.

     

    Und so überragend ist das öffentliche Interesse in diesem konkreten Fall nun auch nicht.

  • R
    Raver

    Ich kann voll verstehen, dass der "Wickinger" aus dem Netz will!!! Wo kämen wir denn hin, wenn jeder ohne zu fragen gefilmt und ins Netz gestellt wird. Zudem wurde auch noch mit dem Video Geld verdient, was ich ohne Zustimmung nicht fair finde.

  • W
    weihriurhz

    Soso, weil ich als Gefilmter nichts gegen ein Privatvideo habe, bin ich nach Meinung des "Künstlers" also auch gleich mit einer Veröffentlichung und Vernmarktung einverstanden? Was ein /&$()(