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Vetternwirtschaft in der AfDLandtag von Sachsen-Anhalt will Überkreuzjobs verbieten

In Sachsen-Anhalt sollen wegen der AfD Überkreuzbeschäftigungen verboten werden. Geplant sind neue Regeln für Abgeordnete und deren Mitarbeiter.

Rausch (Mitte) soll sogar Fußballer seines Vereins beschäftigen, und Siegmunds (rechts) Vater arbeitet für 5.500 Euro im Bundestag Foto: Annegret Hilse/Reuters

dpa/taz | In Sachsen-Anhalt haben sich mehrere Landtagsfraktionen verständigt, das Abgeordnetengesetz zu ändern und Vetternwirtschaft so einzudämmen. Konkret sollen sogenannte Überkreuzbeschäftigungen verhindert werden, also dass Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter bei sich anstellen.

Insbesondere die extrem rechte AfD sieht sich derzeit mit Vorwürfen der Vetternwirtschaft in den eigenen Reihen konfrontiert. Es werden bundesweit immer mehr Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind. Mehrere Fälle aus Sachsen-Anhalt hatten für Aufsehen gesorgt.

In Sachsen-Anhalt sollen Mitarbeiter von Abgeordneten künftig angeben müssen, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind, wie Vertreter der schwarz-rot-gelben Koalition bestätigten. Über den Gesetzentwurf soll nächste Woche im Landtag erstmals beraten werden, wie der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl, auf Anfrage sagte.

„Bisher ist es ausgeschlossen, nahe Verwandte im eigenen Abgeordnetenbüro zu beschäftigen. Das hat die AfD massiv umgangen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Falko Grube. „Wir werden das in Zukunft ausschließen. Verwandte von anderen Landtagsabgeordneten können dann auch nicht mehr beschäftigt werden.“

Wird auch die Zahl der Mitarbeiter begrenzt?

Aktuell wird noch darüber debattiert, ob auch die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem begrenzt wird. Dazu gibt es bei den Fraktionen unterschiedliche Positionen.

Zuletzt war unter anderem durch Recherchen der taz bekanntgeworden, dass in der AfD auch pro Kopf deutlich mehr Mitarbeiter beschäftigt werden als in anderen Fraktionen. Eine Abgeordnete beschäftigt sogar 16 Mitarbeiter, der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wiederum 10. Vorwürfe von Scheinbeschäftigung liegen nahe.

Im Dezember hatten die 23 AfD-Abgeordneten im Magdeburger Landtag 162 Mitarbeiter angestellt – das sind im Schnitt 7 pro Politiker. Die 40 CDU-Abgeordneten kamen nach Angaben der Landtagsverwaltung auf 125 – im Schnitt also jeweils auf 3 Mitarbeiter.

AfD-Eklat: Landtagspräsident soll verhindert werden

In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Damit die erste Sitzung nach der Wahl reibungslos abläuft, sollen im Rahmen einer Parlamentsreform weitere Regeln geändert werden, etwa zur Wahl des Landtagspräsidenten. Grundsätzlich soll weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt vorschlagen können.

Sollte dieser Kandidat jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen auch die anderen Fraktionen Kandidaten vorschlagen können. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig ist, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann.

In Thüringen hatte die AfD 2024 ohne eine entsprechende Regelung für einen Eklat gesorgt, indem der AfD-Alterspräsident die Wahl des Parlamentspräsidiums blockierte. Erst ein Beschluss des Landesverfassungsgerichts in Thüringen beendete die Blockade der extrem Rechten.

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